Rheuma-Liga Berlin

Medikamentensicherheit: Frakturen nach Absetzen von Denosumab

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Denosumab ist ein Biologikum, das auf der Oberfläche der knochenbildenden Zellen (Osteoblasten) bindet und dadurch eine Verminderung des Knochenabbaus bewirkt. Nach Absetzen von Denosumab zur Behandlung einer Osteoporose kann es zu einem Knochendichteverlust kommen, der in einigen Fällen mit Frakturen einhergeht. Dies teilt die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) im Deutschen Ärzteblatt, Jg. 114, Heft 48, 1.12.2017 mit unter https://www.akdae.de/Arzneimittelsicherheit/Bekanntgaben/Archiv/2017/201712011.pdf.

Derzeit ist unklar, ob die Knochendichte in diesen Fällen lediglich auf die Ausgangssituation vor Behandlungsbeginn zurückfällt oder es sogar zu einer überschießenden Gegenreaktion mit vermehrtem Knochenabbau kommt. Die AkdÄ empfiehlt, dass die Knochendichte im weiteren Verlauf überprüft und eine Behandlung mit Bisphosphonaten in Betracht gezogen werden sollte, wenn Denosumab abgesetzt, wird. Bei der Entscheidung für eine Behandlung mit Denosumab sollte die derzeit unklare Situation hinsichtlich des Vorgehens bei Absetzen berücksichtigt und die Patienten entsprechend aufgeklärt werden. Weitere Untersuchungen zur Ursache dieses Knochendichteverlusts und zu effektiven Gegenmaßnahmen sind erforderlich.

Aus: Verbandsservice 15/17, Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband