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Terminservice- und Versorgungsgesetz: Was ist neu?

Kategorien: Neuigkeiten.

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist am 11. Mai in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz soll vor allem die Terminvergabe für gesetzlich versicherte Patienten beschleunigt werden, die Leistungen der Krankenkasse und die Versorgung sollen verbessert werden.

Folgende Punkte berücksichtigt das Gesetz:

  • Terminservicestellen werden bis zum 1.1.2020 zu Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle weiterentwickelt. Sie sind über bundesweit einheitliche Notdienstnummer (116117) spätestens zum 1. Januar 2020 täglich 24 Stunden an sieben Tagen pro Woche (24/7) erreichbar.
  • Das Mindestsprechstundenangebot der niedergelassenen Ärzte wird verbindlich erweitert auf mindestens 25 Stunden pro Woche.
  • Die Vergütung der Ärzte für Zusatzangebote wir angepasst, zum Beispiel durch extrabudgetäre Vergütung für Leistungen für neue Patienten in der Praxis.
  • Die Ärztliche Versorgung auf dem Land soll verbessert werden, zum Beispiel durch obligatorische regionale Zuschläge für Ärzte auf dem Land.
  • Ausschreibungen für Hilfsmittel (z.B. Inkontinenz- und Gehhilfen) werden abgeschafft.
  • Bei den Heilmittelerbringern werden die Preise für die Leistungen der Therapeuten zum 1. Juli 2019 bundesweit auf dem höchsten Niveau angeglichen.

 

Weitere Informationen unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/terminservice-und-versorgungsgesetz.html