Rheuma-Liga Berlin

Aktuelle Hinweise zur Verlängerung der Verordnungsdauer aufgrund der Corona-bedingten Ausfälle

Kategorien: Neuigkeiten.
Trockengymnastik
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Die gesetzlichen Krankenkassen haben uns mitgeteilt, dass der Bewilligungszeitraum beim Rehabilitationssport und Funktionstraining unbürokratisch um die Zeit der Aussetzung der Übungsveranstaltungen verlängert werden soll.

Hierzu bedarf es keiner besonderen Antragstellung durch die Versicherten bzw. die Leistungserbringer. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Versicherten aus Angst vor Ansteckung nicht mehr teilnehmen, die Leistungserbringer die Übungsveranstaltungen abgesagt haben, die Übungsstätten geschlossen wurden oder die Durchführung behördlicherseits untersagt wurde.

Nachdem die Einschränkungen zur Ausübung des Rehabilitationssports und Funktionstrainings inzwischen aufgehoben wurden und damit die Wiederaufnahme des Übungsbetriebs möglich ist, haben sich die gesetzlichen Krankenkassen nunmehr auf eine einheitliche, bundesweite Regelung zum (max.) Verlängerungszeitraum verständigt. Diese Regelung ist unbürokratisch ausgestaltet, um sowohl den Leistungserbringern als auch den Krankenkassen und ihren Abrechnungsdienstleistern unnötige Verwaltungsaufwände in jedem bewilligten Fall zu ersparen.

1. Vor dem 16.03.2020 bewilligte Verordnungen Muster 56
Bei Verordnungen Muster 56, die vor dem 16.03.2020 bewilligt wurden und am 16.03.2020 noch gültig waren, wird die Anspruchsdauer automatisch um sechs Monate verlängert.

2. Im Zeitraum vom 16.03.2020 bis 31.07.2020 bewilligte Verordnungen Muster 56
Bei Verordnungen Muster 56, die im Zeitraum vom 16.03.2020 bis 31.07.2020 bewilligt wurden, wird die Anspruchsdauer automatisch um sechs Monate verlängert.

3. Nach dem 31.07.2020 bewilligte Verordnungen Muster 56
Für nach dem 31.07.2020 bewilligte Verordnungen gilt die von der Krankenkasse bewilligte Anspruchsdauer.

4. Teilnahmebestätigung/Abrechnung
Es wird empfohlen, in Bezug auf den coronabedingten Unterbrechungszeitraum bzw. Verlängerungszeitraum der Genehmigung auf der Teilnahmebestätigung oder Abrechnung einen Hinweis wie „Corona“ anzugeben.

5. Fortführung als Tele-/Online-Angebot oder im Freien
Es wird darauf hingewiesen, dass Rehabilitationssport und Funktionstraining bis 30.09.2020 auch als Tele-/Online-Angebot oder im Freien fortgeführt werden kann.

Diese Information ergeht zugleich im Namen

  • des AOK-Bundesverbandes GbR
  • des BKK Dachverbandes e.V.
  • des IKK e.V.
  • der KNAPPSCHAFT
  • der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
  • des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek).

Selbstverständlich bearbeiten wir auch diejenigen Fälle, wenn Kursteilnehmende eine Verlängerung direkt von der Krankenkasse erhalten haben. Unabhängig davon bleibt es dabei, dass die Möglichkeit, nach den Ausfallzeiten eine ärztliche Verordnung mit Bestätigung durch die Krankenkassen bei uns einzureichen, weiterhin besteht. Wir empfehlen hierzu aber die vorherige Rücksprache, ob in der gewünschten Einrichtung das Funktionstraining schon wieder beginnt, da einige Einrichtungen aus unterschiedlichen Gründen ihre Einrichtungen weiterhin geschlossen halten.

Sollte es Rückfragen bestehen, bitte uns kontaktieren oder im Einzelfall auch den behandelnden Arzt oder die zuständige Krankenkasse ansprechen. Sollte es Schwierigkeiten geben im Einzelfall, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, Tel. 030/ 32 290 290 (Mitgliederbetreuung).

Letzte Aktualisierung am 27. Juli 2020