Rheuma-Liga Berlin

Wir sind für Sie da: unsere Beratungsangebote

Kategorien: Neuigkeiten.

FAQ‘s Beratung unter Corona

Welche Beratungsmöglichkeiten gibt es in der Rheuma-Liga im Lockdown?
• Beratung zu den Angeboten der Rheuma-Liga
• Beratung zu den aktuellen Möglichkeiten des Funktionstrainings
• Beratung für Mitgliedschaftsangelegenheiten
• Soziale Beratung
• Rechtsberatung für Mitglieder
• Rentenberatung für Mitglieder
• Beratung durch den Vorstand
• Medizinische Beratung zu Rheuma & Corona

Welche Beratungen finden persönlich statt?
Nach Terminvereinbarung finden zu den jeweiligen Sprechzeiten folgende Beratungen persönlich statt:
• Beratung zu den Angeboten der Rheuma-Liga
• Beratung zu den aktuellen Möglichkeiten des Funktionstrainings
• Beratung für Mitgliedschaftsangelegenheiten
• Soziale Beratung
• Rechtsberatung für Mitglieder
• Rentenberatung für Mitglieder

Welche Beratungen finden telefonisch statt?
• Beratung zu den Angeboten der Rheuma-Liga
• Beratung zu den aktuellen Möglichkeiten des Funktionstrainings
• Beratung für Mitgliedschaftsangelegenheiten
• Soziale Beratung
• Rechtsberatung für Mitglieder
• Rentenberatung für Mitglieder
• Beratung durch den Vorstand
• Medizinische Beratung zu Rheuma & Corona

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FAQ´s Soziale Beratung

Wer kann die soziale Beratung der Rheuma-Liga in Anspruch nehmen?
Alle Menschen mit rheumatischen Erkrankungen und Ihre Angehörigen. Eine Mitgliedschaft ist nicht erforderlich.

Wer berät in der sozialen Beratung?
Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen langjähriger Erfahrung, auch in anderen Bereichen der sozialen Arbeit.

Kostet die soziale Beratung etwas?
Die soziale Beratung ist grundsätzlich kostenfrei.

Wo findet die soziale Beratung statt?
Die soziale Beratung findet möglichst wohnortnah statt. Dazu gibt es in jedem Bezirk Beratungsstellen und Treffpunkte der Rheuma-Liga Berlin. Zur besseren Koordination und Erreichbarkeit nehmen Sie bitte vorab Kontakt zu den jeweilig für den Bezirk zuständigen Sozialarbeiter*innen auf. Diese geben Ihnen dann Auskunft zum Beratungsort und Zeit. Bei erheblich immobilen Menschen ist auch ein Hausbesuch möglich.

Wie komme ich zu einer sozialen Beratung?
Bitten nehmen Sie vorab zur Terminvereinbarung telefonisch Kontakt mit den Sozialarbeiter*innen im jeweiligen Bezirk auf. Dann kann auch gleich geklärt werden, welche Unterlagen Sie zur Beratung mitbringen sollten.

Muss ich Unterlagen zur sozialen Beratung mitbringen?
Sie sollten mit den Sozialarbeiter*innen vorab klären, ob persönlichen Unterlagen benötigt werden. Das hängt von dem jeweiligen Unterstützungsbedarf ab. Bestimmte Antragsformulare Informationsmaterialien sind in den Beratungsstellen vorhanden.

Zu welchen Themen kann ich mich in der sozialen Beratung beraten lassen?
Die soziale Beratung bietet Information und professionelle Unterstützung in Ihre persönlichen und sozialrechtlichen Angelegenheiten, die mit Ihrer Erkrankung und Behandlung im Zusammenhang stehen:
• Möglichkeiten zur Selbsthilfe und Selbsthilfeangebote
• Umgang mit krankheitsbedingten Belastungen und Ängsten
beruflicher Alltag, Situation am Arbeitsplatz und Impulse für Neuorientierung
• Informationen über rheumatische Krankheitsbilder
• Ambulante und stationäre Behandlungsformen
• Ergänzende Therapien
• Hilfsmittel, die den Alltag erleichtern
• Schulische Hilfen und Studium
• Angehörigenberatung
• Schmerzbewältigung
• häusliche Versorgung

Welche Anträge kann ich zu meiner Entlastung stellen?
• Schwerbehinderung & Gleichstellung
• Berufliche Teilhabe und Wiedereingliederung
• Stationäre und ambulante medizinische Rehabilitation
• Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit
• Finanzielle Hilfen
• Pflegegrade und Wohnraumanpassung
• Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Bei Bedarf bietet die Soziale Beratung Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen und Hilfen. Diese reichen von Erklärungen zum Verfahren und zum jeweiligen Antragsformular bis hin zur praktischen Unterstützung bei Antragstellung. Letzteres ist möglich, wenn körperliche Einschränkungen bestehen, die eine Antragstellung erschweren oder eine Überforderung auf Grund der aktuellen Lebenssituation deutlich wird.

Was kann ich tun, wenn Anträge abgelehnt werden?
Die sozialen Beratung bietet Unterstützung beim Formulieren von Widersprüchen an. Dazu beraten die Sozialarbeiter*innen zum Widerspruchsverfahren generell, Inhalten und Aufbau eines Widerspruches und zu möglichen Formulierungen. Für Mitglieder können die Sozialarbeiter*innen nach eingehendem intensivem Gespräch einen schriftlichen Formulierungsvorschlag, der dann von den Betroffenen ergänzt wird und bei der jeweiligen Behörde eingereicht werden kann. Diese praktische Unterstützung wird gegeben, wenn Sie dazu alleine aus körperlichen oder psychischen Gründen nicht in der Lage sind.

Was passiert mit meinen Angaben nach der Beratung?
Die Sozialarbeiter*innen der sozialen Beratung bieten vertrauliche Hilfe an. Dies bedeutet, dass alle Gespräche der Schweigepflicht unterliegen. Sozialarbeiter*innen sind per Gesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet. Mit Ihrem Einverständnis und dem Hinweis auf die Datenschutzverordnung können die Sozialarbeiter*innen für mögliche Folgegespräche Notizen zum Beratungsverlauf machen und Daten für statistische Erhebungen dokumentieren. Wenn Sie dem Ihr Einverständnis nicht geben möchten, werden keine Daten erhoben.

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Letzte Aktualisierung am 30. Dezember 2020