Rheuma-Liga Berlin

Satzung

Gemeinnützige Hilfs- und Selbsthilfegemeinschaft rheumakranker Menschen

vom 01.07.2023

Satzung zum Download

Präambel

Der Deutsche Rheuma-Liga Berlin e.V. wurde 1975 von engagierten Ärztinnen und Ärzten, an Rheuma erkrankten Menschen und deren Angehörigen gegründet. Jedes Mitglied hat in diesem demokratischen Selbsthilfeverein eine Stimme. Die einzelnen Aufgaben der Gremien, des Vorstands sowie der Geschäftsführung sind in der Satzung festgelegt, über die die Mitgliederversammlung entscheidet.

Die Vereinsmitglieder sowie die haupt- und ehrenamtlich Beschäftigten sind engagierte Menschen, die sich auf unterschiedliche Art und Weise in den verschiedenen Bereichen einsetzen und respektvoll und wertschätzend miteinander umgehen.

Zur Verbesserung der Situation von Menschen mit rheumatischen Erkrankungen und Beschwerden arbeitet der Deutsche Rheuma-Liga Berlin e.V. mit Verbänden und Organisationen, vorrangig aus dem Gesundheitswesen, zusammen. Hierzu gehört die Selbstverpflichtungserklärung zur Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen und Zuwendungsgebenden.

Die Arbeit des Deutsche Rheuma-Liga Berlin e.V. richtet sich nach den folgenden Prinzipien:

  • Oberstes Prinzip der Arbeit ist die Hilfe zur Selbsthilfe, die es den Erkrankten ermöglicht, weitestgehend unabhängig und selbstbestimmt ihr Leben zu gestalten.
  • Die Gleichstellung der Geschlechter ist auf allen Arbeitsgebieten zu sichern. Es ist ein Ziel der Arbeit des Deutsche Rheuma-Liga Berlin e.V. sie auf allen gesellschaftlichen Ebenen durchzusetzen.
  • Durch die interkulturelle Öffnung sollen alle Menschen mit rheumatischen Erkrankungen angesprochen und in ihrem Alltag unterstützt werden.
  • Eine wohnortnahe Versorgung soll gewährleisten, dass auch Menschen mit Behinderungen und Mobilitätsproblemen Zugang zu den Angeboten des Deutsche Rheuma-
    Liga Berlin e.V. haben.
  • Ein Qualitätssicherungssystem gewährleistet, dass die Aufgaben und Ziele des Deutsche Rheuma-Liga Berlin e.V. klar definiert und überprüfbar sind.

§ 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr

1. Der Verein führt den Namen Deutsche Rheuma-Liga Berlin e.V.

2. Er hat seinen Sitz in Berlin, Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

3. Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen.

 

§ 2 Zweck

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung vom 1.1.1977 in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere die Förderung der Wohlfahrtspflege, die Förderung des Sports und die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Im Vordergrund stehen die Verbesserung der Lebenssituation rheumakranker Menschen und deren Interessenvertretung.

2. Der Verein sieht es insbesondere als seine Aufgabe an

2.1.die Öffentlichkeit und die am Gesundheitswesen beteiligten Gruppen über die soziale Problematik der Erkrankung des rheumatischen Formenkreises aufzuklären;

2.2.darauf hinzuwirken, dass die medizinische, sozialmedizinische und psychosoziale Versorgung sowie die Gesundheitsfürsorge, -vorsorge und Rehabilitation, beispielsweise durch das Angebot von Gruppenfunktionstraining, geeigneten Sport- und Bewegungsangeboten (z. B. Rehabilitationssport) und Patientinnen- und Patientenschulungen für rheumakranke Menschen, verbessert werden;

2.3.rheumakranke Kinder, Jugendliche und Erwachsene aufzuklären, zu beraten, Hinweise auf soziale Hilfen zu geben und individuelle Unterstützungsleistungen anzubieten bzw. zu vermitteln mit dem Ziel der Integration behinderter Kinder, Jugendlicher und Erwachsener;

2.4.die Kinder- und Jugendhilfe zu fördern durch Beratung und Betreuung von an Rheuma erkrankten Kindern, Jugendlichen und Familien;

2.5.die Einrichtung von Selbsthilfegruppen rheumakranker Menschen innerhalb des Vereins zu fördern und

2.6.die Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der rheumatischen Erkrankungen zu unterstützen, z. B. durch Beschaffung und Zuwendung von Mitteln an steuerbegünstigte Körperschaften von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der rheumatischen Erkrankungen.

3. Die Aufgaben sind in der Regel mit dem Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V. und den übrigen Landes- und Mitgliedsverbänden zu lösen.

Letzte Aktualisierung am 16. August 2023