Rheuma-Liga Berlin

Umgang mit Spenden

Verwendung von Spendenmitteln

Die Spendenmittel werden so verwendet, dass die satzungsgemäßen Zwecke unter Beachtung von wirtschaftlichen Gesichtspunkten bei größtmöglicher Wirksamkeit und Sparsamkeit erreicht werden.

Die Deutsche Rheuma-Liga Berlin e.V. verfügt über ein geordnetes Rechnungswesen mit internem Kontrollsystem und einem Jahresabschluss.

Der geprüfte Jahresabschluss ist von der Mitgliederversammlung innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres zu genehmigen.

Die Kosten für Personalaufwand, Werbung, Selbstdarstellung und Spendensammlung sind angemessen.

Spendenwerbung

Bei der Spendenwerbung wird folgendes von der Rheuma-Liga beachtet:

Die Spendenwerbung ist wahr, eindeutig und sachlich. Sie hat die Würde des Menschen zu wahren.

Für die Vermittlung von Spenden, Erbschaften oder sonstigen Zuwendungen erhalten weder Mitarbeiter noch andere Personen Provisionen, Prämien oder Erfolgsbeteiligungen in irgendeiner Form.

Notsituationen von Hilfeempfängern und geplante Hilfemaßnahmen sind durch überprüfbare Angaben zu belegen.

Beachtung von Sperrvermerken und den Wünschen der Spender bei der Zusendung von Werbebriefen.

Zweckbestimmte Spenden

Allgemein und speziell zweckbestimmte Spenden werden entsprechend der satzungsmäßigen und tatsächlichen Bestimmung verwendet.

Werden für bestimmte Zwecke Rücklagen gebildet, so ist dies im Jahresabschluss zu vermerken.

Aus dem Rechnungswesen muss sich der eindeutige Nachweis über den Eingang und die Verwendung zweckbestimmter Spenden ergeben.

Gehen für einen bestimmten Zweck mehr Spenden ein, als für seine Erfüllung erforderlich sind, dürfen sie nur dann für andere Zwecke verwendet werden, wenn vorher darauf hingewiesen wurde (z. B. im agil, in Briefen oder Informationsbroschüren) oder durch Rückfrage beim Spender die Zustimmung zur Umwidmung erteilt wurde.

Umgang mit Adressen

Zur Spendenwerbung werden keine Spenderadressen verkauft, gemietet, vermietet oder getauscht. Ausgenommen hiervon sind Beziehungen miteinander rechtlich eng verbundener Unternehmen.

Die Datenschutzgesetze unter Einschluss der Nichtweitergabe von Mitglieder- oder Spenderdaten werden beachtet.

Informationspflicht

Der Spender erhält geeignete und verständliche Informationen, die ihn bei der Beurteilung unserer Spendenorganisation und bei der Entscheidung für ein Spendenziel unterstützen.

Jeder Interessierte erhält kostenlos den aktuellen Geschäftsbericht der Deutschen Rheuma-Liga Berlin e.V., der die Entwicklungen eines jeden Jahres darlegt und die Spender und Mitglieder über die Einnahmen und deren Verwendung informiert. Die Daten werden im Internet veröffentlicht sowie eine Selbstverpflichtungserklärung der Deutschen Rheuma-Liga Berlin e.V.

Eine Zusammenarbeit mit der Industrie und Zuwendungsgebern wird angestrebt, unter Vorliegen einer gemeinsamen Zielsetzung und Abgabe einer Selbstverpflichtungserklärung.

Die Deutsche Rheuma-Liga Berlin e.V. hält die zuvor dargestellten Punkte für selbstverständlich, dienen diese doch dem Schutz der Menschen, die ihr Geld für die Unterstützung rheumakranker Menschen verwendet wissen wollen. Sie haben Anrecht auf die Einhaltung der Grundsätze sowie deren Veröffentlichung.

Als gemeinnützige Organisation ist die Deutsche Rheuma-Liga Berlin e.V. auf Spendengelder angewiesen.

Deutsche Rheuma-Liga Berlin e.V.
Mariendorfer 161 a
12107 Berlin

Telefon: 030 32 290 29 40
Fax: 030 32 290 29 39

E-Mail: zirp@rheuma-liga-berlin.de

Letzte Aktualisierung am 4. Juni 2019