In Einzelfällen kann eine Beitragsermäßigung i. H. von bis zu 20 EUR beantragt werden, wenn die unten aufgeführten Voraussetzungen vorliegen. Eine Beitragsermäßigung wird auf Grundlage der aktuellen Einkommensnachweise für max. zwei Jahre gewährt und muss durch das Mitglied bis zum 31.01. des Beitragsjahres beantragt werden. Einkommensnachweise, die nach dem 31.01. eingereicht werden, können für das laufende Beitragsjahr nicht berücksichtigt werden, eine Beitragsermäßigung für das Folgejahr ist jedoch möglich
Als Nachweise sind einzureichen: Rentenbescheid, Bescheid Alg I/Alg II, Bescheid über Gewährung von Krankentagegeld, Immatrikulationsbescheinigung, Mitgliedsausweis der Organisation (Doppelmitgliedschaft) sowie sonstige Einkommensnachweise. Nettoeinkommen durch entsprechenden Einkommensnachweis/-bescheid bei Familien mit Kindern wird das Kindergeld nicht als Einkommen mitberechnet, es ist schon in der Kinderpauschale berücksichtigt. Die Prüfung der Voraussetzung für diesen Personenkreis ist möglich durch die Pauschalisierung der Einkommensgrenzen.
Ab 01.01.2022 gelten nachfolgende Pauschalisierungen der Einkommensgrenzen:
- Alleinstehende: 1.100 Euro
- Ehepaare: 1.525 Euro
- pro Kind (im Haushalt lebend bis 27 Jahre) zusätzlich 275 Euro
Die aktuellen Beträge der Pauschalisierung werden alle zwei Jahre in Anlehnung an die Entwicklung der Beträge der Grundsicherung angepasst, durch den Vorstand verabschiedet und sind auch in unserer Geschäftsstelle einsehbar.
Stand vom 15.11.2021