Rheuma-Liga Berlin

Beitragsermäßigung

In Einzelfällen kann eine Beitragsermäßigung i. H. von bis zu 24 EUR beantragt werden, wenn die unten aufgeführten Voraussetzungen vorliegen. Eine Beitragsermäßigung wird auf Grundlage der aktuellen Einkommensnachweise für max. zwei Jahre gewährt und muss durch das Mitglied bis zum 31.01. des Beitragsjahres beantragt werden. Einkommensnachweise, die nach dem 31.01. eingereicht werden, können für das laufende Beitragsjahr nicht berücksichtigt werden, eine Beitragsermäßigung für das Folgejahr ist jedoch möglich

Als Nachweise sind einzureichen: Rentenbescheid, Bescheid Alg I/Alg II, Bescheid über Gewährung von Krankentagegeld, Immatrikulationsbescheinigung, Mitgliedsausweis der Organisation (Doppelmitgliedschaft) sowie sonstige Einkommensnachweise. Nettoeinkommen durch entsprechenden Einkommensnachweis/-bescheid bei Familien mit Kindern wird das Kindergeld nicht als Einkommen mitberechnet, es ist schon in der Kinderpauschale berücksichtigt. Die Prüfung der Voraussetzung für diesen Personenkreis ist möglich durch die Pauschalisierung der Einkommensgrenzen.

Ab 01.01.2024 gelten nachfolgende Pauschalisierungen der Einkommensgrenzen:  

  • Alleinstehende: 1.500 Euro
  • Ehepaare: 2.000 Euro
  • pro Kind (im Haushalt lebend bis 27 Jahre) zusätzlich 300 Euro

Die aktuellen Beträge der Pauschalisierung werden alle zwei Jahre in Anlehnung an die Entwicklung der Beträge der Grundsicherung angepasst, durch den Vorstand verabschiedet und sind auch in unserer Geschäftsstelle einsehbar.

Stand vom 15.11.2021

 

Letzte Aktualisierung am 6. März 2024