Medizinische Rehabilitation
Erwerbstätige, deren Arbeitskraft durch eine Erkrankung oder einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt oder gefährdet ist, können bei ihren Rentenversicherungsträger die Kostenübernahme für eine medizinische Rehabilitation beantragen.
Ziel einer medizinischen Rehabilitation ist im engeren Sinn, die Wiederherstellung verloren gegangener Körperfunktionen als Voraussetzung zur Re-Integration in das Berufsleben, die Familie und die Gesellschaft. Das Bestreben geht dahin, den Auswirkungen einer Krankheit oder Behinderung entgegenzuwirken, um dadurch ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern und eine möglichst dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zu erreichen. Dabei soll vor allen Dingen der Prozess der fortschreitenden Chronifizierung eines Leidens aufgehalten werden und bestehende Funktionsstörungen – soweit dies möglich ist – behoben oder zumindest gemindert werden.
Auch werden während einer Reha-Maßnahme zusätzlich gesundheitsgerechtes Verhalten gefördert sowie die Belastungen und Anforderungen im Alltagsleben ergründet und thematisiert. Neben medizinischen und physikalischen Anwendungen werden Entspannungsübungen, Ernährungsberatung und psychologische Beratungsgespräche angeboten.
Teilhabe am Arbeitsleben (ehemals: Berufliche Rehabilitation)
Erwerbstätige, die aus gesundheitlichen Gründen ihre bisherige Berufstätigkeit nicht mehr dauerhaft ausüben können, deren Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder deren Berufs(wieder)einstieg ohne Unterstützung nicht möglich ist, können Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation, auch: Teilhabe am Arbeitsleben, beantragen.
Zuständig für die Antragstellung sind die Träger der Teilhabe am Arbeitsleben: u.a. Bundesanstalt für Arbeit, Träger der Rentenversicherer.
Zielsetzung ist es, durch geeignete Maßnahmen den Verbleib im Arbeitsleben dauerhaft zu sichern. Die Leistungen umfassen weitestgehend Hilfen zur Erhaltung eines Arbeitsplatzes, berufliche Anpassung, Ausbildung und Weiterbildung sowie finanzielle Hilfen an Antragsteller oder Arbeitgeber. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kommen entweder allein oder in Ergänzung einer vorausgehenden medizinischen Rehabilitation in Betracht.
Bei der Auswahl der Leistungen sollten sowohl die individuellen persönlichen Voraussetzungen als auch die Lage am Arbeitsmarkt Berücksichtigung finden.
Gezielte Beratung
In den Beratungsstellen der Rheuma-Liga können die Betroffenen in vertraulichen Gesprächen ihre jeweiligen konkreten Bedingungen, wie Art, Dauer und Schwere der Erkrankung, Therapie, Funktionseinbußen und Behinderung erörtern. Mit dem Hintergrund jahrelanger Erfahrungen im Rahmen Klinischer Sozialarbeit kann eine über allgemeine Informationen hinausgehende Orientierung und Planung für das weitere Vorgehen vorgenommen werden. Dies ist umso wichtiger, als Entscheidungen zum weiteren beruflichen Werdegang grundsätzlich von existentieller Natur sind und deshalb mit größtmöglicher Sorgfalt und dem Ziel der Nachhaltigkeit getroffen werden sollten.
Weitere Informationen finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg.
Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation
Funktionstraining
Kontakt:
Deutsche Rheuma-Liga Berlin e.V.
Mariendorfer Damm 161 a
12107 Berlin
Telefon: 030 32 290 290
Fax: 030 32 290 29 39
Email: kurse@rheuma-liga-berlin.de
Soziale Beratung der Deutschen Rheuma-Liga Berlin e.V.
Telefon: 030 32 290 29 50
E-Mail: beratung@rheuma-liga-berlin.de
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Weitere Informationen erhalten Sie auch unter:
www.rheuma-liga.de/leben-und-arbeiten-mit-rheuma/