Rheuma-Liga Berlin

Neuregelung zu den Krankenfahrten

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Patienten mit einem Pflegegrad 3, 4 oder 5 müssen sich ab dem 1. Januar 2019 Krankenfahrten mit dem Taxi oder Mietwagen zu einer ambulanten Behandlung nicht mehr von ihren Krankenkassen genehmigen lassen. Dies gilt auch für Patienten mit einer Schwerbehinderung. Voraussetzung:  Es ist das Merkzeichen „aG“ außergewöhnliche Gehbehinderung“ „BI“ (Blind) oder „H“ (Hilflosigkeit) im Schwerbehindertenausweis eingetragen.

 

Aus: Verbandsservice 01-19, Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband