Welche E-Scooter werden in Bussen mitgenommen? Worin unterscheiden sich ÖPNV-E-Scooter von konventionellen Hilfsmitteln? Antworten auf diese und viele weiteren Fragen rund um die Anschaffung eines E-Scooters gibt es in dem jetzt vorgestellten Erklär-Video vom Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., BSK. Seit im Jahr 2014 die Mitnahme von E-Scootern in ÖPNV-Bussen von heute auf morgen verboten wurde, weil das Hilfsmittel als „gefährlicher Gegenstand“ begutachtet wurde, setzt sich der BSK für die betroffenen E-Scooter-Nutzer ein. Um im Dschungel der Vorschriften und Regelungen Klarheit zu verschaffen, hat der BSK jetzt ein Erklär-Video mit Unterstützung der Aktion Mensch und der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH produzieren lassen. „Unser Ziel war es, mobilitätseingeschränkten Menschen, die auf einen E-Scooter als Hilfsmittel angewiesen sind, verständlich und nachdrücklich über die Rechtslage aufzuklären“, betont Bernhard Endres, Mitglied im BSK-Bundesvorstand und Leiter des Fachteams Mobilität.
Der Film ist bei YouTube hochgeladen: https://youtu.be/P_sCvoFp1dk
Aus: Pressemitteilung der BSK vom 28.3.19