In einer zeitintensiven und mehrtägigen Aktion hat die Rheuma-Liga Berlin zahlreiche Teilnahmebestätigungen nachgefordert. Diese sind notwendig, damit ärztliche Verordnungen beim gesetzlichen Kostenträger abgerechnet werden können. Von 526 angeschriebenen Teilnehmenden haben inzwischen 339 ihre Teilnahmebestätigungen eingereicht.
Leider bindet eine solche Aktion viele Arbeitsstunden, die für wichtige Angebote und Belange für die rund 150.000 Menschen mit rheumatischen Erkrankungen in unserer Stadt vorgesehen sind. Wir bitten deshalb dringend darum, die Teilnahmebestätigungen unaufgefordert und pünktlich einzureichen, wie es die AGB, §7 Abs. 2 vorsehen, die jedem Teilnehmenden ausgehändigt wurden. Dies schafft dringend benötigte Ressourcen für unsere Selbsthilfearbeit und ist somit ein wichtiger Beitrag für die Versorgung von Betroffenen in unserer Stadt.
Auszug aus AGB-RLB, §7 Abs. 2: Hat ein Teilnehmer eine vom gesetzlichen Kostenträger bestätigte ärztliche Verordnung „Funktionstraining“ der RLB im Original vorgelegt, ist er verpflichtet, auf dem Formular „Teilnahmebestätigung“, das er nach Vorlage der Verordnung bei der RLB umgehend erhält, jeden dort aufgenommenen und teilgenommenen Termin zu unterzeichnen. Das in dieser Form ausgefüllte Formular ist vom Teilnehmenden durch den Therapeuten gegenzeichnen zu lassen und umgehend der RLB unverzüglich im Original vorzulegen.