Künftig müssen Ärzte bei der Verordnung von Arzneimitteln und Medizinprodukten auch ihre Telefonnummer auf dem Rezept angeben. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hinge-wiesen. Dadurch sollen Apotheker bei möglichen Fragen zum Rezept leichter mit dem Arzt in Kontakt treten können. Eine weitere Neuerung: Der Arzt muss stets seinen vollständigen Namen inklusive Vor- und Nachname auf dem Rezept angeben. Die neuen Pflichtangaben auf Kassen- und Privatrezepten gehen auf eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung und der Medizinprodukte-Abgabeverordnung im Dezember vergangenen Jahres zurück. Diese trat zum 1. Juli in Kraft.