Was für Diabetiker längst gängige Praxis ist, sollte auch für alle Patienten mit Schädigungen von Nerven und Gewebe eingeführt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) prüft nun, die Verschreibungspflicht medizinischer Fußpflege auszuweiten. Seit Jahren schon setzt sich die Deutsche Rheuma-Liga im G-BA dafür ein, dass auch Rheumatiker die medizinische Fußpflege auf Rezept erhalten.
Weiter Informationen unter: http://www.rheuma-liga.de/fusspflege
Quelle: Newsletter Dezember 2015, Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband