Am 23. Januar 2016 sind die Terminservicestellen an den Start gegangen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben hierzu eine vertragliche Vereinbarung getroffen. Aufgabe der Terminservicestellen ist es, gesetzlich Versicherten innerhalb einer Woche einen Behandlungstermin bei einem Facharzt zu vermitteln. Dabei darf die Wartezeit auf einen Termin vier Wochen nicht überschreiten. Die Regelung gilt nicht bei Routineuntersuchungen und der Behandlung von Bagatellerkrankungen (verschiebbare Untersuchungen). Die Terminservicestellen vermitteln nur dann einen Behandlungstermin, wenn der Versicherte eine Überweisung an einen Facharzt vorlegen kann. Für einen Termin beim Augen- oder Frauenarzt ist keine Überweisung nötig. Ein Anspruch auf eine Terminvermittlung bei einem bestimmten Arzt besteht nicht. Der vermittelte Facharzt muss sich in einer zumutbaren Entfernung zum Wohnort des Versicherten befinden. Dies können je nach Arztgruppe 30 oder 60 Minuten zzgl. der erforderlichen Fahrzeit zum nächstgelegenen geeigneten Facharzt sein. Kann innerhalb der Frist kein Facharzttermin vermittelt werden, muss die Terminservicestelle innerhalb einer weiteren Woche einen Termin zur ambulanten Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus anbieten. Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen auf ihrer Homepage über die Erreichbarkeit der Terminservicestellen informieren. Die Vereinbarung findet keine Anwendung, sofern es um die Vermittlung von Terminen für zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen geht.
Die Deutsche Rheuma-Liga Berlin e.V. interessiert sich für Ihre Erfahrungen als von „Rheuma“ betroffener Mensch mit den neuen Terminservicestellen. Bitte teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit!
Kontakt und Information: Malte Andersch, Tel. 32 290 29 24 oder andersch@rheuma-liga-berlin.de