Die Neuregelung der Heilmittel-Richtlinie verspricht erhebliche Verbesserungen in der Langfristverordnung von Heilmitteln für rheumakranke Menschen.
Für die Betroffenen soll es ab Januar 2017 einfacher werden, Krankengymnastik, Physiotherapie oder andere therapeutische Anwendungen von der Kasse finanziert zu bekommen – sofern das Bundesgesundheitsministerium es so durchwinkt. Die Neuregelung ist Teil der bereits im Jahr 2011 in Kraft getretenen Heilmittel-Richtlinie. Krankenkassen konnten seitdem notwendige und dauerhaft benötigte Heilmittel bei funktionellen/strukturellen Schädigungen auf Antrag des Versicherten genehmigen. Ergänzend zu dieser Regelung existiert eine Diagnoseliste, die diejenigen Erkrankungen listet, bei denen von einem langfristigen Bedarf an Heilmitteln ausgegangen wird.
Der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss ist es nun gelungen, für einige schwere rheumatische Erkrankungen mit funktionellen/strukturellen Schädigungen einen langfristigen Heilmittelbedarf durchzusetzen. In die Diagnoseliste wurden u.a. die Juvenile Spondylitis ankylosans der systemische Lupus erythematodes, die progressive systemische Sklerose und der Morbus Bechterew aufgenommen. In der Praxis bedeutet dies, dass für diese Erkrankungen zukünftig kein Antrags- und Genehmigungsverfahren mehr notwendig ist (§ 8a Heilmittel-Richtlinie). Neben der Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf nach § 32 Abs. 1a SGB V gibt es eine Diagnoseliste der „besonderen Verordnungsbedarfe“. Diese löst zum 01. Januar 2017 die bisherige Liste der Praxisbesonderheiten ab. Die bislang in der Liste zu den Praxisbesonderheiten aufgeführten rheumatischen Erkrankungen sind auch weiterhin gelistet.
Die Genehmigung zum langfristigen Heilmittebedarf kann unbefristet erfolgen. Eine eventuelle Befristung kann auch mehrere Jahre umfassen, darf jedoch ein Jahr nicht unterschreiten.
Für die Deutsche Rheuma-Liga vertritt Marion Rink, Vizepräsidentin des Bundesverbandes, die Anliegen rheumakranker Menschen im Gemeinsamen Bundesausschuss zum Thema Heilmittel.
Alle Informationen zur Änderung der Heilmittel-Richtlinie finden sich auf den Seiten des G-BA.