Sie nehmen mindestens drei, von Ihrem Arzt verordnete Medikamente gleichzeitig ein und das dauerhaft, also länger als 28 Tage? Dann haben Sie seit dem 1. Oktober 2016 Anspruch auf einen so genannten bundeseinheitlichen Medikationsplan. Welche Vorteile Sie dadurch haben und wer ihn erstellt, können Sie in einer Übersicht der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) erfahren.
Informationen der KV: http://www.kbv.de/media/sp/KBV_Medikationsplan_Flyer.pdf
Aus: Newsletter November 2016, Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V.