Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt koordinierte Behandlung für Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen
Bonn 16. Dezember 2016
Die Deutsche Rheuma-Liga begrüßt den gestern im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gefassten Beschluss zur Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV). „Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Chance genutzt, die Versorgung Rheumakranker Menschen weiter zu verbessern“, erklärt Ursula Faubel, Geschäftsführerin des Bundesverbandes der Deutschen Rheuma-Liga.
Die ASV wurde vom Gesetzgeber im Dezember 2011 mit dem Versorgungsstrukturgesetz der gesetzlichen Krankenkassen beschlossen. Ziel war es, für Erkrankungen mit besonderen Anforderungen an Diagnostik und Therapie eine koordinierte interdisziplinäre Versorgung durch spezialisierte Fachärzte sicherzustellen. Durch die Öffnung für niedergelassene Fachärzte wird ermöglicht, dass wesentlich mehr Patienten zukünftig von der koordinierten Versorgung im Rahmen der ASV profitieren können.
Mit dem gestrigen Beschluss wurde der Rahmen für die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung von Patienten mit entzündlichen rheumatischen Erkrankungen gesteckt. Das Kernteam besteht künftig aus einem Rheumatologen, einem Dermatologen, einem Nephrologen, einem Pneumologen und einem Orthopäden mit Zusatzweiterbildung orthopädische Rheumatologie. Weitere Fachärzte können bei Bedarf hinzugezogen werden. Die Überweisung zur ASV können alle Ärzte vornehmen. Ein Kritikpunkt bleibt jedoch: „Die Patientenschulungen wurden nicht im Behandlungsumfang der ASV verankert. Hier muss nachgebessert werden“, so Ursula Faubel.
„Jetzt liegt es an den Fachärzten und Kliniken, die ASV umzusetzen. Sobald auch die notwendigen Details hinterlegt sind, können Anträge gestellt werden. Voraussichtlich wird der Beschluss zum Appendix im Mai 2017 gefasst werden.“ erläutert Ursula Faubel.
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