Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat das Bundesteilhabegesetz in leichter Sprache erklärt. Neben den Mitbestimmungs- und Leistungsverbesserungen werden auch das Teilhabe-Plan-Verfahren und die Fallkonferenz erklärt. Das Dokument umfasst 16 Seiten.
Zum Download: Bundesteilhabegesetz in leichter Sprache
Aus: Verbandsservice 05-17, Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband