Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat Ende 2016 in Berlin über die Projekte zu neuen Versorgungsformen in der gesetzlichen Krankenversicherung entschieden, die mit Mitteln des Innovationsfonds gefördert werden sollen. Unter den geförderten Projekten befinden sich sowohl rheumaspezifische Projekte als auch Projekte, die so breit angelegt sind, dass sie auch für die Deutsche Rheuma-Liga von Interesse sind (z.B. zur Transition). Die vollständige Liste der geförderten Projekte finden Sie hier. Das übergeordnete Ziel des Innovationsfonds ist es, die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung qualitativ weiterzuentwickeln. Die Erkenntnisse aus den geförderten Projekten sollen vom Gemeinsamen Bundesausschuss in seine Richtlinien zur Gestaltung der Versorgung übernommen werden können oder dem Gesetzgeber als Grundlage für strukturelle Veränderungen des gesetzlichen Rahmens dienen können.
Aus: Verbandsservice 06/17, Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband