Ab 1. Oktober 2017 tritt ein neuer Rahmenvertrag zum Entlassmanagement in Kraft: Ziel der Neuregelung ist eine Verbesserung des Übergangs von der stationären in die ambulante Versorgung für Patienten. Krankenhäuser sind verpflichtet, für Patienten, die sie stationär, teilstationär oder mit stationsäquivalenten Leistungen behandeln, ein standardisiertes Entlassmanagement sicherzustellen. Ausgangspunkt ist der individuelle Bedarf des Patienten.
In der ursprünglichen Version sollte jeder Patient einen Anspruch auf Entlassmanagement haben – mit der Folge, dass auch jeder Patient von der Klinik schriftlich informiert werden und schon bei der Aufnahme schriftlich einwilligen muss. Nun sind für den Fall, dass festgestellt wird, dass der Patient keine Anschlussversorgung benötigt, keine weiteren Einwilligungen mehr erforderlich. Zudem wurde klargestellt, dass Entlassrezepte von Krankenhausärzten mit abgeschlossener Facharztweiterbildung ausgestellt werden können.
Aus: Verbandsservice 11/17, Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband