„Das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit“ – dieser Aussage hat sich Deutschland mit Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Hier knüpft das Bundesteilhabegesetz (BTHG) an. Die darin verankerten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen Menschen mit Behinderungen unterstützen, eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufzunehmen. Durch die Neuregelungen entstehen Herausforderungen insbesondere für die Träger der Eingliederungshilfe, für Werkstätten für behinderte Menschen und die Integrationsämter.
Das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG lädt ein, Fragen, Beiträge und gute Beispiele aus der eigenen Praxis zum Thema „Teilhabe am Arbeitsleben“ vom 30. April bis 29. Mai unter www.umsetzungsbegleitung-bthg.de/teilhabe-am-arbeitsleben/ einzustellen. Mitte Juni erscheinen die Inhalte im BTHG-Kompass, einem stetig wachsenden Kompendium zum Bundesteilhabegesetz, auf www.umsetzungsbegleitung-bthg.de/bthg-kompass – erstmals auch in Leichter Sprache.
Hintergrundinformationen zum Thema der Fachdiskussion finden Sie unter www.umsetzungsbegleitung-bthg.de/teilhabe-am-arbeitsleben/ auch in Leichter Sprache.
Aus: Verbandsservice Nr. 06/18, Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband