4. Verbandsnachrichten
a) Patientenfürsprecher: Unterstützung für Betroffene
Patientenfürsprecherinnen und -sprecher arbeiten ehrenamtlich in den rund 80 Berliner Krankenhäusern. Dort unterstützen Sie Betroffene bei Problemen und Beschwerden gegenüber dem Krankenhaus. Sie handeln unabhängig und werden von den jeweiligen Bezirken eingesetzt. Zu dem Amt „Patientenfürsprecher“ und dem Thema „Patientenverfügung“ führte die Rundbrief-Redaktion ein Kurz-Interview mit Michael Wardenga, dem Sprecher der Berliner Patientenfürsprecher und Rechtsanwalt Volker Loeschner, Fachanwalt für Medizinrecht.
Red.: Wobei kann mir ein Patientenfürsprecher helfen?
Volker Loeschner: „Wenn Sie im Krankenhaus einen Arzt sprechen möchten und keiner erreichbar ist, organisiert Ihnen der Patientenfürsprecher im Krankenhaus ein Gespräch. Wird eine Patientenverfügung nicht umgesetzt, dann sucht der Patientenfürsprecher für Sie Kontakt mit der Station. Er ist eine Art unabhängiger Ombudsmann und vermittelt zwischen den Patienten und der Krankenhausleitung. Die Bezirksverordnetenversammlung ernennt die ehrenamtlichen Patientenfürsprecher.“
Red.: Wie erreiche ich den Patientenfürsprecher in einem Krankenhaus?
Michael Wardenga: „Jedes Krankenhaus in Berlin hat einen Patientenfürsprecher. Die Berliner Krankenhäuser sind verpflichtet, in „geeigneter Weise“ auf den Patientenfürsprecher aufmerksam zu machen. In den Aufnahmeunterlagen findet sich meist ein Hinweis auf den Patientenfürsprecher, der gleiche Hinweis ist meist auch am Schwarzen Brett zu finden. Auf der Station kann auch die Krankenschwester weiterhelfen. Im Internet gibt es auf →www.berlin.de →Patientenbeauftragte →Service eine PDF-Liste der Berliner Patientenfürsprecher mit Telefonnummern und Sprechzeiten.“
Red.: Was regele ich mit einer Patientenverfügung?
Volker Loeschner: „Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausäußerung für Wünsche einer künftigen ärztlichen Behandlung für den Fall, dass der Patient aufgrund seiner Krankheit nicht mehr entscheidungs- oder äußerungsfähig ist. Die Patientenverfügung ist Ausdruck der Selbstbestimmtheit in medizinischen Behandlungsfragen. Bereits in einer Vollnarkose kann kein Patient mehr die Hand heben, um zu sagen, wie er behandelt werden will. Dies ist bei Koma oder Demenz leider ebenso der Fall. Viel wichtiger als eine Patientenverfügung ist jedoch die Vorsorgevollmacht, in der der Patient bestimmt, wer die medizinischen und rechtlichen Fragen für ihn regeln soll.“
Red.: Wie erreicht meine Patientenverfügung den Arzt?
Michael Wardenga: „Bei der Aufnahme im Krankenhaus werden Sie in Berlin meistens direkt nach einer Patientenverfügung gefragt. Dann ist es sinnvoll, diese bereits in Kopie mitzubringen, gegebenenfalls bei der Aufnahme nochmals mit Datum zu unterschreiben (damit ist der aktuelle Wille des Patienten unstreitig dokumentiert) und bei den Aufnahmeunterlagen zu hinterlegen. Geraten werden kann auch, die Patientenverfügung beim Hausarzt zu hinterlegen oder eine Informationskarte für die Brieftasche zu nutzen.“
Kontakt und Information: Ihre individuelle Fragen rund um das Thema „Patientenfürsprecher“ beantwortet Michael Wardenga, Sprecher der Berliner Patientenfürsprecher unter wardenga@gesundheitbb.de
b) BERANET: Rheuma-Liga Berlin berät auch online
Soziale Beratung bietet die Rheuma-Liga Berlin auch über das Beratungsnetz BERANET an. Die Beratung für rheumakranke Menschen und deren Angehörige umfasst vorwiegend sozialrechtliche Themen wie Schwerbehinderung, medizinische Rehabilitation, Pflegeleistungen, Teilhabe am Arbeitsleben oder Erwerbsminderung. Dabei versucht die Rheuma-Liga Berlin Hilfsmöglichkeiten in schwierigen Lebenslagen aufzuzeigen, zum Beispiel bei Problemen am Arbeitsplatz oder in der Familie. Auch informiert die Selbsthilfeorganisation über ihre Selbsthilfegruppen, Veranstaltungen, die Kursangebote wie Funktionstraining und zu allen Fragen rund um das Thema „Rheuma“.
Die Online-Beratung erfolgt in anonymisierter Form, Namen und E-Mail-Adresse der Beratungssuchenden werden von BERANET nicht an die Rheuma-Liga weitergeleitet. Und generell gilt für die Beratung: Die Rheuma-Liga Berlin nimmt den Schutz persönlicher Daten sehr ernst und hält sich strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. Interessant ist die Online-Beratung gerade auch für mobilitätseingeschränkte Betroffene oder Menschen, die die weit entfernt von den übrigen Rheuma-Liga-Beratungsangeboten wohnen. Im Jahr 2014 wurden 20 Beratungen durchgeführt, überwiegend suchten Frauen jungen und mittleren Alters. Unterstützt wird das Projekt durch die BKK.
Kontakt: https://drl-bln.beranet.info/
c) Medikamentensicherheit: Ibuprofen – kardiovaskuläres Risiko bei hohen Dosierungen
Das nicht-steroidale Antiphlogistikum Ibuprofen ist zugelassen zur symptomatischen Behandlung von Schmerzen und Entzündungen unterschiedlicher Ursache. Der Ausschuss für Risikobewertung der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) hat jetzt über Ergebnisse berichtet, nach denen Ibuprofen in hohen Dosierungen von 2400 mg pro Tag oder mehr das Risiko für kardiovaskuläre Ereignisse wie Herzinfarkt oder Schlaganfall erhöht. Dies teilt die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft in ihrem Newsletter vom 14.4.15 mit.
Hohe Dosierungen von Ibuprofen sollten bei Patienten mit schwerwiegenden Herz-Kreislauf-Erkrankungen vermieden werden. Hierzu zählen auch Patienten, die in ihrer Vergangenheit einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall erlitten haben. Vor Beginn einer Langzeitbehandlung mit Ibuprofen sollten kardiovaskuläre Risikofaktoren sorgfältig evaluiert werden. Bei Dosierungen bis zu 1200 mg pro Tag – die übliche, höchste und verschreibungsfreie orale Dosierung innerhalb der EU − konnte kein erhöhtes Risiko für kardiovaskuläre Ereignisse festgestellt werden.
Weitere Informationen unter: http://www.akdae.de/Arzneimittelsicherheit/DSM/Archiv/2015-09.html
Quelle: Verbandsservice 5/15, Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband