Die Aktion Mensch setzt auch im Jahr 2015 die Förderung von Ferienmaßnahmen für behinderte Menschen fort. Die Förderung ist auf das Jahr 2015 befristet. Es werden ausschließlich offene Maßnahmen gefördert. Hierzu ist die Ausschreibung der Maßnahme (zum Beispiel Flyer) in geeigneter Weise als Anlage dem Antrag beizufügen. Die Mindestdauer einer Ferienmaßnahme beträgt 5 Tage, wobei An- und Abreisetag als ein Tag angerechnet werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.aktion-mensch.de
Quelle: Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V., Verbandsservice 13/14 vom 9. Oktober 2014