Patientenfürsprecherinnen und -sprecher arbeiten ehrenamtlich in den rund 80 Berliner Krankenhäusern. Dort unterstützen Sie Betroffene bei Problemen und Beschwerden gegenüber dem Krankenhaus. Sie handeln unabhängig und werden von den jeweiligen Bezirken eingesetzt. Zu dem Amt „Patientenfürsprecher“ und dem Thema „Patientenverfügung“ führte die Redaktion von www.rheuma-liga-berlin.de ein Kurz-Interview mit Michael Wardenga, dem Sprecher der Berliner Patientenfürsprecher und Rechtsanwalt Volker Loeschner, Fachanwalt für Medizinrecht.
Red.: Wobei kann mir ein Patientenfürsprecher helfen?
Volker Loeschner: „Wenn Sie im Krankenhaus einen Arzt sprechen möchten und keiner erreichbar ist, organisiert Ihnen der Patientenfürsprecher im Krankenhaus ein Gespräch. Wird eine Patientenverfügung nicht umgesetzt, dann sucht der Patientenfürsprecher für Sie Kontakt mit der Station. Er ist eine Art unabhängiger Ombudsmann und vermittelt zwischen den Patienten und der Krankenhausleitung. Die Bezirksverordnetenversammlung ernennt die ehrenamtlichen Patientenfürsprecher.“
Red.: Wie erreiche ich den Patientenfürsprecher in einem Krankenhaus?
Michael Wardenga: „Jedes Krankenhaus in Berlin hat einen Patientenfürsprecher. Die Berliner Krankenhäuser sind verpflichtet, in „geeigneter Weise“ auf den Patientenfürsprecher aufmerksam zu machen. In den Aufnahmeunterlagen findet sich meist ein Hinweis auf den Patientenfürsprecher, der gleiche Hinweis ist meist auch am Schwarzen Brett zu finden. Auf der Station kann auch die Krankenschwester weiterhelfen. Im Internet gibt es auf www.berlin.de – Patientenbeauftragte – Service eine PDF-Liste der Berliner Patientenfürsprecher mit Telefonnummern und Sprechzeiten.“
Red.: Was regele ich mit einer Patientenverfügung?
Volker Loeschner: „Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausäußerung für Wünsche einer künftigen ärztlichen Behandlung für den Fall, dass der Patient aufgrund seiner Krankheit nicht mehr entscheidungs- oder äußerungsfähig ist. Die Patientenverfügung ist Ausdruck der Selbstbestimmtheit in medizinischen Behandlungsfragen. Bereits in einer Vollnarkose kann kein Patient mehr die Hand heben, um zu sagen, wie er behandelt werden will. Dies ist bei Koma oder Demenz leider ebenso der Fall. Viel wichtiger als eine Patientenverfügung ist jedoch die Vorsorgevollmacht, in der der Patient bestimmt, wer die medizinischen und rechtlichen Fragen für ihn regeln soll.“
Red.: Wie erreicht meine Patientenverfügung den Arzt?
Michael Wardenga: „Bei der Aufnahme im Krankenhaus werden Sie in Berlin meistens direkt nach einer Patientenverfügung gefragt. Dann ist es sinnvoll, diese bereits in Kopie mitzubringen, gegebenenfalls bei der Aufnahme nochmals mit Datum zu unterschreiben (damit ist der aktuelle Wille des Patienten unstreitig dokumentiert) und bei den Aufnahmeunterlagen zu hinterlegen. Geraten werden kann auch, die Patientenverfügung beim Hausarzt zu hinterlegen oder eine Informationskarte für die Brieftasche zu nutzen.“
Kontakt und Information:
Ihre individuelle Fragen rund um das Thema „Patientenfürsprecher“ beantwortet Michael Wardenga, Sprecher der Berliner Patientenfürsprecher unter wardenga@gesundheitbb.de