Ein neuer Gesetzesentwurf soll die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln verbessern. Doch in entscheidenden Punkten geht der Entwurf nicht weit genug, kritisiert die Deutsche Rheuma-Liga.
Die Liste der Kritik an der Versorgungspraxis mit Hilfsmitteln ist lang. Hilfsmittel erreichen ihren Bestimmungsort zu spät, Reparaturen können Tage in Anspruch nehmen. Und nicht zuletzt beklagen sich Betroffene immer wieder über die schlechte Qualität einzelner Hilfsmittel.
Der Grund für die vielen Probleme: Der Gesetzgeber wollte den (Preis-)Wettbewerb im Hilfsmittelbereich stärken. Seit Anfang 2010 gilt die gesetzliche Regelung, dass Versorgungsverträge vorrangig über öffentliche Ausschreibungen erfolgen. In der Folge kam es zu Qualitätseinbußen, insbesondere bei der Versorgung in der Fläche.
Nun hat der Gesetzgeber endlich reagiert und einen Entwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung“ vorgelegt. Das Gesetz zielt vor allem darauf ab, die Prozess- und Ergebnisqualität bei der Hilfsmittelversorgung zu verbessern. Dabei sollen beispielsweise Qualitätskriterien im Zuge der Ausschreibungen einen deutlich höheren Stellungswert erhalten. Dazu zählen die Zweckmäßigkeit des Produktes oder die Qualifikation des jeweils beauftragten Leistungserbringers und seines Personals.
Gut so, sagt die Deutsche Rheuma-Liga – aber nicht weitgehend genug. Nach ihrer Auffassung müssen Qualitätskriterien einen weitaus größeren Raum einnehmen. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass diese mit 40 Prozent gewichtet werden. Außerdem müssen die Inhalte wesentlicher Qualitätskriterien wie Zugänglichkeit, Wohnortnähe oder Kundendienst und technische Hilfen im Rahmen der Ausschreibungen näher beschrieben werden.
Versicherte erhalten mehr Entscheidungskompetenz. Die Wahl- und Informationsrechte werden gestärkt. Die Beratung zur Hilfsmittelversorgung muss künftig dokumentiert und von den Versicherten unterschrieben werden. Und die Krankenkassen werden verpflichtet, ihre Versicherten über den Inhalt der Verträge zu informieren. Bisher geschah dies nur auf Nachfrage. Diesen Ansatz begrüßt die Rheuma-Liga. Denn eine Rückmeldung von Versicherten zur Versorgungsqualität ist nur dann möglich, wenn die Vertragsinhalte bekannt sind.
Zur Verbesserung der Qualität werden die Krankenkassen nun verpflichtet, das Hilfsmittelverzeichnis zu aktualisieren, kontinuierlich fortzuschreiben und hierzu dem Deutschen Bundestag jährlich Bericht zu erstatten. Auch diese Regelung wird von der Rheuma-Liga ausdrücklich unterstützt.
Erstveröffentlichung erfolgte im Newsletter Spezial 3/16, Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband