Das war gutes Timing: Im Rahmen einer Abfrage von Mitgliederdaten kontaktierte eine Rheuma-Liga-Mitarbeiterin ein schwer rheumakrankes Mitglied und erfuhr von Problemen bei dessen Antrag auf Feststellung einer Behinderung. Geistesgegenwärtig schaltete die Mitarbeiterin eine Rheuma-Liga-Sozialarbeiterin ein. Diese reagierte umgehend und so konnte die Widerspruchsfrist gewährt werden. Wäre die Reaktion nur einen Tag später erfolgt, hätte das Mitglied in diesem Verfahren zukünftig mit Nachteilen zu rechnen.
Wenn auch Sie Fragen zu sozialrechtlichen Themen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Soziale Beratung unter: Tel. 32 290 29 50, beratung@rheuma-liga-berlin.de