Seit Herbst 2014 häufen sich in Deutschland die Fälle, wonach Fahrerinnen und Fahrer von Elektromobilen (E-Scootern) in Bussen oder Straßenbahnen ihrer regionalen Verkehrsbetriebe nicht mehr befördert werden. Immer häufiger werden auch Elektrorollstühle von der Beförderung ausgeschlossen. Leidtragende sind viele Menschen, die aufgrund einer Körperbehinderung oder einer altersbedingten Mobilitätseinschränkung, auf die Nutzung ihrer Hilfsmittel in den Fahrzeugen der Verkehrsbetriebe angewiesen sind. Ihnen wird damit die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verwehrt, was nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einer Diskriminierung entspricht.
Da es bislang keine bundeseinheitliche Regelung über den Umgang bei der Mitnahme von Elektromobilen und Elektrorollstühlen in Bussen und Bahnen gibt, besteht eine Rechtsunsicherheit. Derzeit muss gegenüber jedem einzelnen Verkehrsbetrieb, der die Mitnahme von Elektromobilen ausgeschlossen hat, das Recht auf Mitnahme außergerichtlich und gegebenenfalls gerichtlich durchgesetzt werden. Aufgrund der gegensätzlichen Interessenslagen, einerseits der Diskriminierungsschutz, andererseits die Sicherheits- sowie Haftungsfragen, wird es jedoch immer zu Einzelfallentscheidungen kommen. Eine einheitliche Rechtsprechung ist momentan nicht gegeben. Um zeitnah eine einheitliche politische und gesetzgeberische Lösung zu finden, startete der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., BSK, am 5. September eine bundesweite online-Petition. Um eine öffentliche Anhörung zu erreichen, benötigt der BSK 50.000 Unterzeichner. Weitere Infos und einen Link zur Petition (ab 5.9.) auf: www.bsk-ev.org und in facebook.com/bskev
Quelle: Verbandsservice Nr. 10/16 der Deutschen Rheuma-Liga Bundesverband