Die Britische Arzneimittelbehörde macht aktuell auf das seltene Risiko der zentralen serösen Chorioretinopathie (eine Erkrankung der Netzhaut des Auges) aufmerksam, das sowohl bei systemischer als auch bei lokaler Behandlung mit Kortikosteroiden auftreten kann. Dies teilt die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft in ihrem Newsletter „Drug Safety Mail“ vom 27.9.2017 mit (https://www.akdae.de/Service/Newsletter/Archiv/DSM/index.html).
Die zentrale seröse Chorioretinopathie ist eine Erkrankung, bei der Flüssigkeit unter die Netzhaut eintritt und sie dadurch örtlich begrenzt von der Pigmentschicht abhebt (dies ist nicht zu verwechseln mit einer Netzhautablösung). Typischerweise betrifft die zentrale seröse Chorioretinopathie nur ein Auge und äußert sich durch Sehstörungen (z. B. verschwommenes bzw. verzerrtes Sehen oder gestörtes Kontrastsehen). Neben anderen Risikofaktoren kann sie auch als Nebenwirkung einer Behandlung mit Kortikosteroiden auftreten. Eine zentrale seröse Chorioretinopathie wurde bereits wenige Tage aber auch Jahre nach Beginn einer Behandlung mit Kortikosteroiden beobachtet. Patienten sollten darüber aufgeklärt werden und darauf hingewiesen werden, Sehstörungen während einer Behandlung mit Kortikosteroiden zu berichten. Gegebenenfalls sollte dann eine Überweisung zu einem Augenarzt erfolgen.
Aus: Verbandsservice Nr. 13/17, Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband