Bei der Bundesbehindertenbeauftragten wurde eine unabhängige Schlichtungsstelle eingerichtet. Dieses außergerichtliche Angebot wurde mit der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (§ 16 BGG) eingeführt. Fühlen sich Menschen mit Behinderungen in ihren Rechten nach dem BGG verletzt, können sie sich direkt an die Schlichtungsstelle wenden. Das Verfahren selbst ist in der Schlichtungsverordnung nach § 16 BGG geregelt: So ist das Schlichtungsverfahren kostenfrei, notwendige Reisekosten werden auf Antrag erstattet. Die Schlichter sind Juristen. Auch Verbände, die nach dem BGG anerkannt sind, können das Angebot nutzen. Das Schlichtungsverfahren ist Voraussetzung für die Verbandsklage.
Aus: Verbandsservice Nr. 01/17, Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband