Rheuma-Liga Berlin

Information des Bundesversicherungsamtes zum Widerspruchsverfahren

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In den letzten Monaten hat die BAG Selbsthilfe immer wieder Berichte gehört, wonach Krankenkassen ihre Mitglieder zur Rücknahme von Widersprüchen auffordern oder Nachfragen an diese richten, welche den Eindruck erwecken, der Widerspruch hätte keinen Aussicht auf Erfolg. Ferner wurden wohl auch Nachfragen gestellt, ob der Widerspruchsführer sein Anliegen weiterverfolgen will.

Das anliegende Dokument ist eine Information des Bundesversicherungsamtes, welches in seinem aufsichtsrechtlichen Schreiben gegenüber den Krankenkassen klarstellt, dass Nachfragen beim Versicherten nur aus konkretem Anlass zulässig sind. Der Versicherte dürfe ferner nicht in eine bestimmte Richtung gedrängt bzw. das Gefühl erweckt werden, der Widerspruch hätte keine Aussicht auf Erfolg. Ferner seien Bescheide zwingend mit Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.

Gerne können Sie das Dokument „Information des Bundesversicherungsamtes“ anfragen bei: Daniela Beyer, Tel. 32 290 29 23, beyer@rheuma-liga-berlin.de

 

Aus: Verbandsrundschreiben Nr. 11, Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband