Rheuma-Liga Berlin

Krankentransporte: Fahrten zu stationsersetzenden Eingriffen klarer geregelt

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Ärzte können Krankenfahrten und Krankentransporte zu „stationsersetzenden“ Eingriffen verordnen, wenn eine medizinisch gebotene stationäre Behandlung aus besonderen Gründen ambulant durchgeführt wird. Das wurde jetzt in der Krankentransport-Richtlinie klargestellt. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.kbv.de/html/1150_32695.php

 

Aus: Verbandsservice 01-18, Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband