Ärzte können Krankenfahrten und Krankentransporte zu „stationsersetzenden“ Eingriffen verordnen, wenn eine medizinisch gebotene stationäre Behandlung aus besonderen Gründen ambulant durchgeführt wird. Das wurde jetzt in der Krankentransport-Richtlinie klargestellt. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.kbv.de/html/1150_32695.php
Aus: Verbandsservice 01-18, Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband