Der Deutsche Bundestag hat das sogenannte Teilhabechancengesetz am 8.11.2018 in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Das Gesetz tritt am 1.1.2019 in Kraft. Zielsetzung des Gesetzes ist es, neue Beschäftigungschancen für arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose zu schaffen. Dazu wird ein neues, befristetes Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gemäß § 16 i SGB II zur Förderung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung eingeführt. Zudem wird der bestehende Lohnkostenzuschuss in § 16 e SGB II erneuert. Aus der ehemaligen „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ wird hier die „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“.
Einen Überblick über die wesentlichen Regelungen finden Sie als Fachinformation unter:
Aus: Verbandsservice Nr. 12/18, Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband
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