Teilnehmende am Funktionstraining erhalten, sofern sie nicht Selbstzahlende sind, von ihrem Arzt eine Verordnung, die sie an die Krankenkasse weitergeben. Inzwischen geben viele Krankenkassen den Teilnehmenden einen bewilligten digitalisierten Ausdruck zurück. Dieser sieht aus wie eine Kopie der Verordnung, ist aber kaum sichtbar mit einem kleinen Logo versehen, welches sich von den Krankenkassen scannen lässt. Bitte lassen Sie uns auch diesen digitalen Ausdruck jeweils im Original zukommen, denn er ist unsere Abrechnungsgrundlage mit den Krankenkassen und erleichtert beispielsweise die Ersatzbeschaffung einer Verordnung.
Woran erkennt man einen digitalisierten Ausdruck?
- BKK VBU: Scan-Logo an unauffälliger Stelle.
- DAK: Mit Eindruck des Verordnungszeitraums sowie Originalstempel und Unterschrift neben der Bewilligung.
- TK: Ohne Originalstempel und Unterschrift, aber mit blauem TK-Logo in der rechten oberen Ecke.