Das Bundesministerium für Gesundheit hat Ende November einen ersten Gesetzentwurf für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) vorgelegt. DAS BMG hat zum Referentenentwurf am 19. Dezember 2018 eine Anhörung durchgeführt. Mit dem Gesetzesvorhaben sollen Konsequenzen aus den Arzneimittelskandalen der jüngeren Vergangenheit gezogen werden. Hierzu sind Maßnahmen im Bereich der Arzneimittelüberwachung, zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit und zum Abbau von wirtschaftlichen Fehlanreizen geplant. Darüber hinaus ist die Rücknahme des Fernbehandlungsverbot sowie die Einführung des elektronischen Rezeptes vorgesehen. Das GSAV enthält auch eine Regelung, wonach Biologika künftig wie Generika behandelt werden sollen. Zusätzlich soll der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner Arzneimittel-Richtlinie festlegen, welche der Biologika künftig in der Apotheke austauschbar sind. Die automatische Substitution von Biologika lehnt die Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband in Ihrer Stellungnahme ab.
Der Entwurf für ein Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist am 13. Dezember 2018 in erster Lesung im Bundestag beraten und an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen worden. Dort steht er für den 16. Januar 2019 auf der Tagesordnung. Die 2./3. Lesung des Gesetzentwurfes ist für Ende Februar 2019 geplant. Das Gesetz würde dann zum 01. April 2019 in Kraft treten.
Anfang Dezember hat Jens Spahn ein Gesetzespaket zur Weiterentwicklung der Heilmittelverordnung vorgelegt. Die geplanten gesetzlichen Neuregelungen sollen als Änderungsanträge in das Gesetzgebungsverfahren zum TSVG einfließen. Geplant ist unter anderem die Einführung der „Blankoverordnung“. So sollen bis Ende März 2020 die maßgeblichen Verbände der Heilmittelerbringer, der GKV-Spitzenverband und die KBV diejenigen Indikationen festlegen, bei denen die Blankoverordnung greift.
Mehr Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des BMG https://www.bundesgesundheitsministerium.de/verbesserungen-heilmittelerbringer.html.
Wie der Presse zu unternehmen war, soll mit einem weiteren Änderungsantrag auch bei der Hilfsmittelversorgung nachgebessert werden. Demnach soll die Ausschreibung von Hilfsmitteln – wie Windeln oder Gehhilfen – endgültig verboten werden. Zudem sollen Kassen mit den Herstellern und Anbietern von Hilfsmitteln Rahmenverträge abschließen, in denen Qualitätsstandards verankert sind. Details zu dem Änderungsantrag sind noch nicht bekannt.
Stellungnahme zum GSAV
Stellungnahme zum TSVG
Aus: Rundmail der Deutschen Rheuma-Liga Bundesverband vom 19.12.18