Inkontinenz ist ein schambehaftetes Thema, was jeden betreffen und gemeinsame Aktivitäten einschränken kann. Im Falle der Warmwassergymnastik gibt es jedoch effektive Hilfsmittel, zum Beispiel eine sogenannte Schwimmwindel, die die störungsfreie Gruppenaktivität mit anderen ermöglichen kann. Die Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband informiert, dass im Hilfsmittelverzeichnis die Möglichkeit einer Bezuschussung von Wassertherapiehosen vorgesehen ist: „Ein Zuschuss zu Wassertherapiehosen kann dann gewährt werden, wenn derartige Produkte bei Inkontinenten für Heilmittelbehandlungen im Bewegungsbad auf der Grundlage des § 32 SGB V benötigt werden. Eine ähnliche Bewertung ergibt sich für schulpflichtige inkontinente Kinder, die am Schwimmen im Rahmen der Schulpflicht teilnehmen. Die Höhe des Zuschusses ist individuell zu prüfen. Der Zuschuss kann unter der entsprechenden Abrechnungspositionsnummer abgerechnet werden.“ Auf diesen Hinweis können sich Betroffene dem Kostenträger gegenüber beziehen.
Aus: Mail der Deutschen Rheuma-Liga Bundesverband vom 12.3.19.