Rheuma-Liga Berlin

Möglichkeit der telefonischen Befunderhebung für Krankschreibung nochmals um zwei Wochen verlängert

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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Mittwoch die befristete Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte um zwei Wochen verlängert. Die Ausnahmeregelung wäre bei Nichtverlängerung am 4. Mai 2020 ausgelaufen.

Befristet bis zum 18. Mai 2020 gilt nun weiterhin: Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik aufweisen, darf für einen Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen auch nach telefonischer Anamnese erfolgen. Das Fortdauern der Arbeitsunfähigkeit kann im Wege der telefonischen Anamnese einmalig für einen weiteren Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen festgestellt werden.

Weitere Informationen unter: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/862/?

 

Aus: G-BA-Infodienst vom 29.4.2020

Letzte Aktualisierung am 29. April 2020