Rheuma-Liga Berlin

Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) im parlamentarischen Verfahren

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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat das PDSG auf den parlamentarischen Weg gebracht. Kernstück des geplanten Gesetzes ist die Einführung (2021) und Nutzbarkeit der elektronischen Patientenakte (ePA). Hierzu ist ein mehrstufiges Verfahren vorgesehen. Dies betrifft die Zugriffsrechte der Versicherten einerseits und die von Versicherten erteilten Zugriffsberechtigungen für Leistungserbringer andererseits. Grundlage für den Datenaustausch und andere Anwendungen bleibt die Telematikinfrastruktur. Weitere Regelungen im Gesetz beziehen sich u.a. auf die Freigabe von Versicherten-Daten für Forschungszwecke (2023) sowie das e-Rezept, das 2022 verpflichtend eingeführt wird und die E-Rezept-App. Ab 2022 können dann auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft in der ePA gespeichert werden.

Das PDSG wird voraussichtlich im Juli in der 2./3. Lesung vom Bundestag verabschiedet, der 2. Durchgang im Bundesrat erfolgt im September. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig und wird voraussichtlich im Herbst in Kraft treten.

Am 26. Mai fand im Gesundheitsausschuss eine Anhörung zum Gesetzentwurf statt. Die Positionen der Rheuma-Liga zum Gesetzentwurf wurden den Abgeordneten vorab übermittelt.

 

Aus: Verbandsservice Nr. 14/2020, Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband, 29.5.2020

Letzte Aktualisierung am 29. Mai 2020