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Rheuma und COVID-19: Fachgesellschaft erneuert Schutzempfehlungen für Patienten

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Coronavirus
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Aufgrund unglücklich und missverständlich formulierter Berichte von vorläufigen Studienergebnissen kursieren gegenwärtig in den Medien und auf online-Plattformen Zitate wie „Entzündungshemmende Medikamente schützen vor COVID-19“ oder „Personen mit Rheuma… sind nicht als Risikogruppe für COVID-19 zu betrachten“. Diese Meldungen sind geeignet, bei den betroffenen Patienten falsche Erwartungen zu wecken. Sie bergen außerdem die Gefahr, dass Menschen die nach wie vor gebotenen Vorsichtsmaßnahmen im Umgang mit der Infektion vernachlässigen. Die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie e.V. (DGRh) warnt dringend vor derartigen Schlussfolgerungen und rät Ärzten und Patienten, sich über die Empfehlungen der Fachgesellschaft zu informieren.

Zwar untersuchen Forscher derzeit einige auch zur Behandlung von Krankheiten wie der rheumatoiden Arthritis verwendeten Medikamente gegenwärtig in Studien bezüglich ihrer Wirkung bei einer Covid-19-Infektion. Die bisher vorliegenden vorläufigen Ergebnisse ergeben jedoch bei weitem noch kein eindeutiges Bild bezüglich einer positiven oder gar schützenden Wirkung. Darüber hinaus beeinflusst nicht nur die medikamentöse Therapie das erhöhte Infektionsrisiko von Rheumapatienten. Denn verschiedene weitere Faktoren können die Gefahr für eine Ansteckung erhöhen: Ob sich ein Mensch mit einer entzündlich-rheumatischen Erkrankung leichter mit dem SARS-Co-V2-Virus infiziert, hängt auch von der Aktivität seiner Grunderkrankung ab und von möglichen Begleiterkrankungen, den so genannten Komorbiditäten. Nicht zuletzt gilt die erhoffte positive Wirkung nur für einen Teil der in der Rheumatologie eingesetzten Medikamente.

Nach wie vor haben deshalb die Empfehlungen der DGRh für die Betreuung von Patienten mit rheumatischen Erkrankungen während der SARS-CoV-2/Covid 19-Pandemie im vollen Umfang Gültigkeit. Die Kernpunkte dieser Empfehlungen sind:

  1. Rheumapatienten sollten sich strikt an die Hygiene-Empfehlungen des Robert Koch-Instituts halten.
  2. Die Therapie der rheumatischen Erkrankung sollte unverändert fortgesetzt werden, solange keine Infektion mit dem Virus nachgewiesen ist und die Patienten keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen.
  3. Im Falle einer Infektion sollte die laufende das Immunsystem beeinflussende Therapie nach Absprache mit dem behandelnden Rheumatologen unterbrochen werden.

Die DGRh überprüft ihre Empfehlungen fortlaufend und passt sie in Abhängigkeit von neuen Erkenntnissen und Studienergebnissen gegebenenfalls an. Um diese Orientierungshilfen auf eine zunehmend breite Basis zu stellen, hat die DGRh ein „COVID-19-rheuma-Register“ eingerichtet, das Fälle von COVID-19-Infektionen bei Menschen mit Rheuma anonym erfasst. Ärzte sind aufgerufen, Informationen über Betroffene aus Ihren Praxen und Kliniken darin einzutragen. Inzwischen liegt außerdem ein Patientenregister vor, in dem auch Betroffene selbst ihre Erfahrungen mit COVID-19 eintragen können. Über neu gewonnene Erkenntnisse aus dem Register informiert die DGRh in Kürze.

 

Aus: Pressemitteilung der DGRh vom 7.5.2020

Letzte Aktualisierung am 15. Mai 2020