Rheuma-Liga Berlin

Stellungnahme der DGRh zur Kardialen Sicherheit von Hydroxychloroquin

Kategorien: Neuigkeiten.
Medikamentenkapseln, eine Flasche und Spritze
© tashatuvango/ fotolia.com

Die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh) hat eine Stellungnahme zur Häufung von ventrikulären Herzrhythmusstörungen bei Patienten mit COVID-19 und Antimalariamitteln verfasst, die in fünf Punkten zusammengefasst wird:

1. Die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie ist der Meinung, dass eine im Rahmen der Behandlung von COVID-19 aufgefallene erhöhte Rate an Herzrhythmusstörungen und Sterblichkeit unter der Behandlung mit Antimalariamitteln keine negativen Rückschlüsse auf die Sicherheit dieser Substanzen bei rheumatischen Erkrankungen zulässt. Die dabei beobachteten unerwünschten Ereignisse sind auf spezifische Gegebenheiten des Einsatzes bei COVID-19, wie z.B. andere verwendete Dosierung, Kombination mit Antibiotika und ein anderes, akut schwerkrankes Patientengut zurückzuführen.

2. Patienten mit rheumatischen Erkrankungen wie SLE und RA sollten ohne ärztliche Rücksprache die Therapie mit Antimalariamitteln keinesfalls absetzen.

3. Dies gilt nach dem derzeitigen Stand der Erkenntnis auch im Falle einer COVID-19-Erkrankung.

4. Die maximale Dosis von 5mg/kg Körpergewicht des Antimalariamittels HCQ und die in der Fachinformation beschriebenen Warnhinweise und Kontraindikationen müssen beachtet werden. Dazu gehört auch die Kombination mit Makrolid-Antibiotika, aber auch z.B. das Vorliegen des sehr seltenen Glucose-6-Phosphat Dehydrogenase (G6PD) – Mangels.

5. Es ist der Vollständigkeit halber anzufügen, dass Antimalariamittel bei SARS-CoV-2 nach gegenwärtigem Wissensstand entgegen der ursprünglichen Annahme wahrscheinlich keinen nennenswerten schützenden Effekt besitzen.

Zur ausführlichen Version der Stellungnahme: https://dgrh.de/Aktuelles/Kardiale-Sicherheit-von-Hydroxychloroquin.html

Letzte Aktualisierung am 2. Juni 2020