Rheuma-Liga Berlin

Verordnung von Arzneimitteln und ambulanten Leistungen – Befristete Corona-Sonderregelungen vom G-BA zum großen Teil verlängert

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Abbildung von Medikamenten Kapseln
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat einen großen Teil seiner befristeten Corona-Sonderregelungen zur Verordnung von Arzneimitteln und ambulanten Leistungen – wie beispielsweise Heilmittel, Hilfsmittel und häusliche Krankenpflege – bis zum 30. Juni 2020 verlängert und angepasst. Für einige weitere Ausnahmeregelungen in diesem Bereich stellte der G-BA klar, dass die Geltungsdauer mit der Entscheidung des Deutschen Bundestages zur Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite und der damit verbundenen Regelungskompetenz des Bundesministeriums für Gesundheit verknüpft ist. Der G-BA hat darüber hinaus seine Geschäftsordnung um ein Verfahren ergänzt, mit dem er auf regional begrenzte Handlungsbedarfe im Pandemiegeschehen reagieren und räumlich begrenzte Ausnahmen von seinen Richtlinienbestimmungen beschließen kann.

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Aus: Verbandsservice Nr. 14/2020, Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband, 29.5.2020

Letzte Aktualisierung am 29. Mai 2020