Rheuma-Liga Berlin

Achtung: ab sofort gilt die 3G-Regelung
im Funktionstraining.

Kategorien: Neuigkeiten.
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Die aktuellen Regeln der Landesverordnung zum Funktionstraining:

Das Funktionstraining kann nur noch von denjenigen wahrgenommen werden, die nach § 3 Absatz 1 Schutzmaßnahmenausnahmenverordnung geimpft oder genesen sind oder ein negatives Testergebnis gem. § 31 Absatz 3 Nr. 3 SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin vom 3.12.2021 vorlegen.

Dies bedeutet: ein entsprechender Nachweis ist vor Zutritt bereitzuhalten, ansonsten werden Teilnehmende ab sofort abgewiesen und für diesen Tag vom Kurs ausgeschlossen.

Zu beachten ist ferner, dass die Teilnahme am Funktionstraining für Teilnehmende, die keinen Nachweis über ihren Geimpften-bzw. Genesenenstatus vorlegen, nur möglich ist, wenn sie ein aktuelles negatives Testergebnis vorzeigen und eine ärztliche Verordnung über Funktionstraining eingereicht haben.

Die 3G-Regelung gilt auch für Therapeutinnen und Therapeuten.

Hinweis:
Einige Einrichtungen haben unabhängig von den o.g. Regelungen eigene Hausregeln, die davon abweichen können! Dabei kann es auch kurzfristig zu Änderungen kommen!

Wichtig:
Wir sind bemüht, Sie schnellstmöglich zu informieren, sollten wir davon Kenntnis erlangen. Da uns die Informationen über Maßnahmen oftmals sehr kurzfristig uns erreichen, ist es uns nicht immer möglich, diese sofort an alle weiterzugeben. Somit kann es vorkommen, dass Teilnehmende in Einrichtungen abgewiesen werden, ohne dass wir davon Kenntnis hatten. In solchen Einzelfällen bitten wir um Nachsicht und versichern Ihnen, dass wir alles daran setzen, dass dies vermieden wird und Sie alle gut und schnell informiert sind.

Damit wir noch besser Sie erreichen, wäre es weiterhin wichtig, dass Sie in Ihren Kursen Kurssprecherinnen und – sprecher aussuchen. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie daran Interesse haben.

 

 

Letzte Aktualisierung am 22. Dezember 2021