Rheuma-Liga Berlin

Aktuelle Hinweise zur Verlängerung der Verordnungsdauer aufgrund der Corona-bedingten Ausfälle

Kategorien: Neuigkeiten.
Trockengymnastik
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Die gesetzlichen Krankenkassen haben uns mit Schreiben vom 27.05.2021 mitgeteilt, dass der Bewilligungszeitraum beim Rehabilitationssport und Funktionstraining unbürokratisch, wie unten angegeben, um 6 Monate verlängert werden soll.

Hierzu bedarf es keiner besonderen Antragstellung durch die Versicherten bzw. die Leistungserbringer. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Versicherten aus Angst vor Ansteckung nicht mehr teilnehmen, die Leistungserbringer die Übungsveranstaltungen abgesagt haben, die Übungsstätten geschlossen wurden oder die Durchführung behördlicherseits untersagt wurde.

Nachdem die Einschränkungen zur Ausübung des Rehabilitationssports und Funktionstrainings inzwischen aufgehoben wurden und damit die Wiederaufnahme des Übungsbetriebs möglich ist, haben sich die gesetzlichen Krankenkassen nunmehr auf eine einheitliche, bundesweite Regelung zum (max.) Verlängerungszeitraum verständigt. Diese Regelung ist unbürokratisch ausgestaltet, um sowohl den Leistungserbringern als auch den Krankenkassen und ihren Abrechnungsdienstleistern unnötige Verwaltungsaufwände in jedem bewilligten Fall zu ersparen.

  1. Im Zeitraum vom 01.08.2020 bis 30.09.2021 bewilligte Verordnungen Muster 56
    Bei Verordnungen Muster 56, die im Zeitraum vom 01.08.2020 bis 30.09.2021
    bewilligt wurden bzw. noch werden, wird die Anspruchsdauer automatisch um sechs
    Monate verlängert. Die Anspruchsdauer wird je Verordnung nur einmalig verlängert.
  2. Nach dem 30.09.2021 bewilligte Verordnungen Muster 56
    Für nach dem 30.09.2021 bewilligte Verordnungen gilt die von der Krankenkasse
    bewilligte Anspruchsdauer.
  3. Fortführung als Tele-/Online-Angebot oder im Freien
    Es wird darauf hingewiesen, dass Rehabilitationssport und Funktionstraining bis
    30.09.2021 auch als Tele-/Online-Angebot oder im Freien fortgeführt werden kann.

 

Diese Information ergeht zugleich im Namen

  • des AOK-Bundesverbandes GbR
  • des BKK Dachverbandes e.V.
  • des IKK e.V.
  • der KNAPPSCHAFT
  • der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
  • des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek)

Selbstverständlich bearbeiten wir auch diejenigen Fälle, wenn Kursteilnehmende eine Verlängerung direkt von der Krankenkasse erhalten haben. Unabhängig davon bleibt es dabei, dass die Möglichkeit, nach den Ausfallzeiten eine ärztliche Verordnung mit Bestätigung durch die Krankenkassen bei uns einzureichen, weiterhin besteht. Wir empfehlen hierzu aber die vorherige Rücksprache, ob in der gewünschten Einrichtung das Funktionstraining schon wieder beginnt, da einige Einrichtungen aus unterschiedlichen Gründen ihre Einrichtungen weiterhin geschlossen halten.

Sollte es Rückfragen bestehen, bitte uns kontaktieren oder im Einzelfall auch den behandelnden Arzt oder die zuständige Krankenkasse ansprechen. Sollte es Schwierigkeiten geben im Einzelfall, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, Tel. 030/ 32 290 290 (Mitgliederbetreuung).

 

 

Letzte Aktualisierung am 2. Juni 2021