Rheuma-Liga Berlin

FAQ: Das E-Rezept

Kategorien: Neuigkeiten.

Stand: Januar 2024

Verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung müssen seit dem 01. Januar 2024 elektronisch verordnet werden. Das elektronische Rezept (E-Rezept) ersetzt das rosa Papierrezept.

Wie funktioniert das E-Rezept?

Das E-Rezept wird in der Arztpraxis digital erstellt. Es enthält alle Angaben, die auch bisher auf dem Papierrezept standen. Dies sind

  • die Patientinnen- oder Patientendaten,
  • die Daten der Ärztin oder des Arztes,
  • die verordneten Medikamente oder Wirkstoffe sowie

Das E-Rezept wird verschlüsselt an den E-Rezept-Server der gematik übermittelt. Zu jedem E-Rezept wird automatisch ein so genannter E-Rezept-Token erzeugt. Dieser Token funktioniert wie ein Schlüssel: Die Apotheke benötigt ihn zum einen, um das Rezept selbst vom zentralen Server abholen zu können. Zum anderen sind auf dem Rezept selbst die Rezeptcodes für das Einscannen in der Apotheke hinterlegt.

Wie sicher ist das E-Rezept?

Die Daten des E-Rezepts werden verschlüsselt auf Servern der so genannten Telematik-Infrastruktur gespeichert, die in einem gesicherten Rechenzentrum stehen.

Nur die ausstellende Arztpraxis, die Patientinnen oder der Patient sowie die einlösende Apotheke haben Zugriff auf die im E-Rezept gespeicherten Daten.

Die Arztpraxis versieht das E-Rezept mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Anhand dieser Signatur kann die Apotheke technisch zuverlässig feststellen, wer das E-Rezept ausgestellt hat und ob gegebenenfalls der Inhalt des E-Rezepts unbefugt verändert wurde.

Wie löse ich ein E-Rezept ein?

Patientinnen und Patienten können ihr E-Rezept auf drei unterschiedlichen Wegen einlösen:

  1. Elektronische Gesundheitskarte

Versicherte nutzen hierzu ein Kartenterminal in der Apotheke. Beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) wird aus Sicherheitsgründen automatisch geprüft, ob die Karte echt ist. Eine PIN-Eingabe ist nicht erforderlich!

Das E-Rezept selbst ist nicht auf der eGK gespeichert. Die eGK dient lediglich als „Schlüssel“, damit Apothekerinnen oder Apotheker offene Rezepte vom zentralen E-Rezept-Server abrufen und die verordneten Medikamente aushändigen oder bestellen können.

Hinweis: Da bei der Eingabe keine PIN erforderlich ist, kann jeder, der im Besitz der entsprechenden Karte ist, Rezepte einlösen. Wer seine Karte verliert, sollte diese sofort bei der Krankenkasse sperren lassen.

  1. Ausdruck

Patientinnen und Patienten können ihr Rezept wie gewohnt ausgedruckt aus der Arztpraxis mitnehmen – Versicherte haben einen Anspruch darauf. Der Ausdruck enthält alle wichtigen Informationen zur Verordnung (Name des Medikaments, Dosierhinweise) und einen Rezeptcode.

Durch die digitale Signatur ist der Ausdruck auch ohne handschriftliche Unterschrift gültig. Das Fachpersonal in der Apotheke scannt den Rezeptcode ein, händigt die Medikamente aus oder bestellt diese.

  1. E-Rezept-App

Die gematik hat eine App für das elektronische Rezept entwickelt. Die E-Rezept-App ist kostenlos und steht im App-Store von Apple (iOS), bei Google Play (Android) und in der App Gallery (Android auf Huawei-Geräten) zur Verfügung. Mit der E-Rezept-App können E-Rezepte direkt auf dem Smartphone empfangen werden.

Die Funktionen der E-Rezept-App sind

  • Apotheken suchen

Apotheken finden, Öffnungszeiten nachlesen

  • E-Rezepte digital einer Apotheke zuweisen

Bei einer Apotheke digital anfragen, ob ein Medikament vorrätig ist und bestellen.

  • Familien- und Vertreterfunktion einrichten

Hierzu ist eine NCF-fähige elektronische Gesundheitskarte sowie eine PIN notwendig. Den persönlichen PIN vergibt die jeweilige Krankenkasse.

  • Abrufen von Informationen zum Medikament

Welche Funktionen der App genutzt werden können, hängt davon ab, ob die Nutzerin oder der Nutzer mit ihrer oder seiner elektronischen Gesundheitskarte in der App angemeldet ist oder nicht. Ohne Anmeldung können Rezepte digital übermittelt, auf dem Smartphone gespeichert und vor Ort in der Apotheke eingelöst werden. Mit der Anmeldung in der App stehen alle weiteren oben beschriebenen Anwendungen zur Verfügung.

Ausführliche Informationen, wie die E-Rezept-APP eingerichtet wird und genutzt werden kann, stellt die gematik auf ihrer Internetseite bereit:
https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/app.

Wie lange kann ich E-Rezepte einlösen?

E-Rezepte haben die gleiche Gültigkeit wie Papierrezepte. Bei Medikamenten sind dies 28 Tage.

Wie oft kann ich ein E-Rezept einlösen?

Sobald eine Apotheke ein E-Rezept eingelöst hat, wird der Status so geändert, dass dieses Rezept kein zweites Mal eingelöst werden kann.

Ist das E-Rezept personengebunden?

Nein. Wenn die oder der Versicherte das E-Rezept nicht selbst in der Apotheke einlösen kann, kann auch eine andere Person die Medikamente abholen. Dazu wird entweder die eGK der oder des Versicherten oder der Ausdruck des E-Rezepts benötigt.

Wer die E-App der gematik nutzt, kann dort z. B. für Angehörige ein Profil anlegen und die Versicherte oder den Versicherten mit seiner eGK und der dazugehörigen PIN anmelden. So können die entsprechenden E-Rezepte digital empfangen werden.

Können E-Rezepte auch in Online-Apotheken eingelöst werden?

E-Rezepte können in jeder Apotheke eingelöst werden. Dies gilt auch für Online-Apotheken.

Wie lange werden E-Rezepte gespeichert?

E-Rezepte werden 100 Tage nach Einlösung automatisch gelöscht. Versicherte, die die E-App der gematik nutzen, können ihre Rezepte auch selbst löschen. Nicht eingelöste Rezepte werden 10 Tage nach Ablauf der generellen Gültigkeitsdauer von 92 Tagen gelöscht.

Muss ich für Folgerezepte in die Praxis kommen?

Nein. Folgerezepte im selben Quartal können direkt von der Arztpraxis zur Verfügung gestellt werden.  Die Rezepte können dann über die elektronische Gesundheitskarte oder die E-Rezept-App in der Apotheke eingelöst werden. Die quartalsweise Vorlage der Gesundheitskarte in der Arztpraxis entfällt dadurch nicht.

Kann das E-Rezept auch als Wiederholungsrezept ausgestellt werden?

Ja, dies ist möglich. Das Wiederholungsrezept ist maximal 365 Tage gültig und kann insgesamt viermal ausgestellt werden (Erstbescheinigung + 3 weitere Male). Die Ärztin oder der Arzt legen jeweils den Beginn des Einlösezeitraums fest. Rezepte, deren Einlösezeitraum noch nicht begonnen hat, werden gesperrt. Es gilt die übliche Gültigkeitsdauer des E-Rezepts von 28 Tagen, innerhalb derer das jeweilige E-Rezept eingelöst werden muss. Die Patientin oder der Patient erhält für jedes Wiederholungsrezept einen eigenen E-Rezept-Token. So können alle Teile eines Mehrfachrezepts innerhalb der Einlösefrist auch in verschiedenen Apotheken eingelöst werden.

Ändert sich die Dosierung eines Medikaments, wird das bisherige Mehrfachrezept gelöscht und ein neues ausgestellt. Das E-Rezept kann über die E-Rezept-App oder als Ausdruck in der Apotheke vorgelegt werden. Eine Einlösung über die elektronische Gesundheitskarte ist derzeit noch nicht möglich.

Funktioniert das E-Rezept auch für Privatversicherte?

Das blaue Rezept für Privatversicherte gibt es zunächst weiterhin in Papierform. In Zukunft sollen Privatversicherte auch das elektronische Rezept nutzen können. Erste private Krankenversicherungen bieten dies bereits an. Patientinnen und Patienten benötigen dafür eine App ihrer Krankenversicherung und eine digitale Identität (Gesundheits-ID).

Können nur Arzneimittel per E-Rezept verordnet werden?

Vorerst ja.

In den kommenden Jahren sollen weitere Verordnungen digitalisiert werden:

·      2025: Digitale Gesundheitsanwendungen
  Betäubungsmittelrezepte
  Einlösen von E-Rezepten im Ausland
·      2026: Häusliche Krankenpflege
  Außerklinische Intensivpflege
·      2027: Heil- und Hilfsmittel
  Verbandsmittel
  Medizinprodukte

 

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Letzte Aktualisierung am 9. Januar 2024