7) Gute Information für Alle: Die häufigsten Fragen und Antworten in unserer Beratung; diese Liste mit weiteren aktuellen Fragen finden Sie auch unter www.rheuma-liga-berlin.de
a) Ich habe Fragen zu meiner Mitgliedschaft in der Rheuma-Liga, der Durchführung medizinisch verordneten Funktionstrainings etc. Wie kann ich die Rheuma-Liga erreichen?
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mitgliederbetreuung sind für Ihre Anliegen auch weiterhin für Sie da. Bis auf Weiteres, jedoch mindestens bis zum 19.4.2020, können wir keine persönliche Sprechstunde ermöglichen. Dies ist nur im Ausnahmefällen und vorheriger telefonischer Kontaktaufnahmen möglich. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag telefonisch unter 030 32 290 290 oder per E-Mail unter zirp@rheuma-liga-berlin.de.
Auf unserer Homepage www.rheuma-liga-berlin.de können Sie sich über die uns zur Verfügung stehendenInformationen einen Überblick verschaffen. Wir aktualisieren diese regelmäßig.
b) Wie erfahre ich, wann die Kurse weitergehen?
Wir werden Sie darüber selbstverständlich schnellstens telefonisch oder auch per Post in Kenntnis setzen.
c) Können ausfallende Wasser- und Trockengymnastik-Kurse an das Ende der Verordnung angehängt werden und muss ich mich hierzu noch einmal an meine Krankenkasse wenden?
Nach Aussagen der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg − mit Schreiben an die Dachverbände der Rehabilitationssport- und Funktionstrainingsanbieter vom 20.3.2020 − sind diese Gruppenangebote zunächst auszusetzen, um die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2/Covid 19 einzudämmen: „Damit entsprechende Leistungen hoffentlich zeitnah nachgeholt werden können, werden für die kommenden Monate die Fristenregelungen für Beginn, Abschluss und Unterbrechung sowie Verlängerung der Kostenzusage für den Rehabilitationssport und das Funktionstraining aufgehoben“. Dies bedeutet, dass sich der Verordnungszeitraum um die aktuellen Ausfallzeiten entsprechend verlängert.
d) Aufgrund des Ausfalls meines Kurses war es mir nicht mehr möglich, die erforderliche Unterschrift auf den Teilnahmebestätigungen des Therapeuten einzuholen. Kann ich die Teilnahmebestätigungen auch ohne Unterschrift an Sie senden oder soll ich diese bei Fortsetzung des Kurses einholen?
Sofern der Bewilligungszeitraum Ihrer Verordnung bereits beendet ist oder bis zum 30.4.2020 beendet sein wird, bitten wir Sie, uns die Teilnahmebestätigungen auch ohne Unterschrift der Therapeutin oder des Therapeuten einzureichen. Sollte der Bewilligungszeitraum noch über den 30.4.2020 hinausgehen, bitten wir Sie, sich die Teilnahmebestätigungen nach erneutem Kursbeginn unterschreiben zu lassen und diese dann unterschrieben an uns zurückzusenden.
e) Muss ich meine Mitgliedschaft kündigen, weil die Kurse ausfallen? Entstehen mir Kosten?
Selbstverständlich berechnen wir in den Zeiten des Kursausfalls keine Kursgebühren, auch wenn einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer bereit sind, uns mit der monatlichen Kursgebühr zu unterstützen, was uns sehr freut, da wir auf Spenden gerade in diesen Zeiten angewiesen sind. Vielen Dank! Natürlich ist die Mitgliedschaft weiterhin unabhängig von der Kursnutzung. Wir versuchen, für alle Mitglieder unsere Angebote aufrecht zu halten und der Situation anzupassen (z.B. Bewegungsübungen für zu Hause). Die Kündigungsfristen für die Mitgliedschaft und die Kursteilnahme ändern sich nicht, da wir selbst von den Auswirkungen der Pandemie wie alle anderen auch betroffen sind.
f) Ich benötige die Unterstützung der Sozialen Beratung. Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialen Beratung sind telefonisch unter 030 32 290 29 50 oder per E-Mail unter beratung@rheuma-liga-berlin.de für Sie da.
g) An wen kann ich mich wenden, wenn ich meinen Alltag aufgrund einer Erkrankung und/oder aufgrund von Quarantäne nicht mehr vollständig allein bewältigen kann? Ich benötige bspw. Hilfe bei der Hundebetreuung, beim Einkaufen oder auch bei der Abholung eines Rezeptes.
Ø Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Berlin e.V.
Telefon: 030 – 629 33 759
E-Mail: kontakt@asbhilfe.berlin
https://www.asbhilft.berlin/?fbclid=IwAR1D-f_KcMtu8GqIuaMD-DHg0DRt6npMRl76q3X4qM10hhpz5SrI-t6UR9M
Ø Nachbarschaftshilfe
Telefon: 0800 866 55 44
Anruferinnen und Anrufer hinterlassen ihre Telefonnummer, Postleitzahl (PLZ) und die Art der gewünschten Hilfeleistung wie bspw. Hilfe beim Einkauf, Haushalt oder Haustier. Das Hilfegesuch wird automatisch bei nebenan.de im entsprechenden PLZ-Gebiet veröffentlicht. Online können Gesuche auf www.nebenan.de/corona eingestellt werden. Verifizierte Nachbarinnen und Nachbarn bei nebenan.dekönnen auf Gesuche reagieren und direkt Kontakt aufnehmen. Die Nachbarschaftsplattform nebenan.dewird durch die Senatskanzlei unterstützt.
h) Aufgrund der derzeitigen sozialen Isolation fühle ich mich einsam/habe Depressionen. An wen kann ich mich wenden?
Ø Telefon-Seelsorge
Anonyme und kostenfreie Rufnummern – bei persönlichen und seelischen Krisen
0800-111 0 111 − 0800-111 0 222 − 116 123
Chat und E-Mail unter www.telefonseelsorge.de
Ø Berliner Krisendienst
www.berliner-krisendienst.de
Ø Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Telefon: 0800 0 116 016
Chat, E-Mail und weitere Beratungsangebote in mehreren Sprachen unter www.hilfetelefon.de
Ø Jugendnotdienst
Tel.: 030 61 00 62
www.berliner-notdienst-kinderschutz.de
Ø Silbernetz für Menschen ab 60
kostenlos und anonym, telefonisch erreichbar täglich von 8 bis 22 Uhr
Tel.: 0800 4 70 80 90
Ø Krisenhotline „Helfen in Berlin“
Nachbarschaftshilfe, Koordinierung Ihrer Hilfegesuche, Sozialberatung, Sorgentelefon
DRK-Kreisverband Müggelspree e.V./Tel.: 030 239 893 090
i) Ich bin mit dem Virus infiziert bzw. bin Kontaktperson und habe mich in häusliche Quarantäne begeben müssen. Dadurch konnte ich meine Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen. Bekomme ich diese erstattet?
Der Verkehrsverband Berlin-Brandenburg (VBB) teilt hierzu folgendes mit: „Amtlich angeordnete Quarantänefälle: Ticket wird erstattet.“ Wer Zeitkarten wie ein Monats- oder 7-Tage-Ticket gekauft hat und dieses wegen Krankheit oder Unfällen nicht nutzen kann, kann sich regulär die entgangene Leistung erstatten lassen. Das gleiche gilt auch für amtlich angeordnete Quarantänefälle. Der Verkehrsverbund erstattet den Kaufpreis abzüglich des Werts von zwei Einzelfahrkarten, also 5,80 Euro, je Tag, an dem das Ticket noch genutzt werden konnte.
Nicht zurückgegeben werden können hingegen nicht abgestempelte Einzelfahrausweise oder Tagestickets. Sie behalten jedoch ihre Gültigkeit. Nicht unter die Regelung fallen Abonnements und Firmentickets. Sollten die Einschränkungen längerfristig bestehen oder verschärft werden, werde zu einem späteren Zeitpunkt „eine Kulanzregelung für diese Kundengruppe neu bewertet“.