Rheuma-Liga Berlin

Satzung

§ 8 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben: 

1.1. Beschlussfassung über die Grundsätze der Arbeit des Vereins,

1.2. Wahl des Vorstands,

1.3. Wahl der Kassenprüferinnen und Kassenprüfer, 

1.4. Beschlussfassung über Vereinsordnungen,

1.5. Aussprache zum Rechenschaftsbericht des Vorstands, Abnahme der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstands,

1.6. Beschlussfassung des Wirtschaftsplans für das folgende Jahr,

1.7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und die Auflösung des Verbandes,

1.8. Ernennung von Ehrenmitgliedern.

2. Jährlich findet eine Mitgliederversammlung statt. Sie ist von der Präsidentin bzw. dem Präsidenten oder im Falle ihrer bzw. seiner Verhinderung von einer stellvertretenden Präsidentin oder einem stellvertretenden Präsidenten mit einer Frist von mindestens 30 Tagen unter Bekanntgabe der Tagesordnung in Textform einzuberufen. Die Einladung kann durch Veröffentlichung in der Vereinszeitschrift erfolgen, die alle Mitglieder zugeschickt bekommen. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, sofern die Satzung nichts Anderes vorsieht. Bei Stimmgleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

3. Begründete Anträge von Vereinsmitgliedern zur Ergänzung der Tagesordnung sind der Präsidentin bzw. dem Präsidenten bis spätestens zwei Wochen vor dem Termin (Eingang bei der Geschäftsstelle) schriftlich einzureichen und den Mitgliedern bekannt zu geben. Später eingereichte Anträge werden als Dringlichkeitsanträge behandelt, deren Einbeziehung in der Tagesordnung von der Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden muss.

4. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind, wenn es der Vorstand des Deutsche Rheuma-Liga Berlin e.V. für erforderlich hält zwei von Hundert der Mitglieder schriftlich verlangt wird, mit genauer Angabe ihrer Anträge vom Vorstand mindestens vierzehn Tage vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen.

5. Der Mitgliederversammlung gehören an 

5.1. die ordentlichen Mitglieder,

5.2. die fördernden Mitglieder,

5.3. die Ehrenmitglieder.

6. Die Leitung der Mitgliederversammlung obliegt dem Tagespräsidium aus drei Personen, die von der Präsidentin bzw. dem Präsidenten des Deutsche Rheuma-Liga Berlin e.V. berufen werden. Das Tagespräsidium ist dabei an die Bestimmungen der bestehenden Satzung und Ordnungen des Deutsche Rheuma-Liga Berlin e.V. einschließlich der Geschäftsordnung gebunden.

Letzte Aktualisierung am 16. August 2023