§ 3 Allgemeine Grundsätze
(1) Aktives und passives Wahlrecht haben nur ordentliche Mitglieder der Deutschen Rheuma-Liga Berlin e.V.
(2) Wahlen sind grundsätzlich geheim. Eine Wahl kann nur per Akklamation erfolgen, wenn kein Mitglied widerspricht.
(3) Die für einen Wahlgang verwendeten Stimmzettel müssen einheitlich sein.
(4) Ungültig sind Stimmzettel, die den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lassen.
(5) Stimmenthaltungen sind gültige Stimmen. Wahlvorschläge müssen die satzungsgemäßen Voraussetzungen erfüllen. Die jeweils zuständigen Vorstände haben Vorschlagsrecht.