Rheuma-Liga Berlin

Wahlordnung

§ 4 Getrennte Wahlgänge

1. Der Vorstand wird entsprechend seiner satzungsgemäßen Zusammensetzung in folgenden Wahlgängen jeweils nacheinander und getrennt gewählt:

1.1. Präsidentin bzw. Präsident,

1.2. zwei stellvertretende Präsidentinnen bzw. Präsidenten,

1.3. Schatzmeisterin oder Schatzmeister,

1.4. bis zu sieben weitere Vorstandsmitglieder, von denen einer bzw. eine die Aufgabe der Schriftführung übernimmt.

Letzte Aktualisierung am 16. August 2023